
Corona-Pandemie STIKO für Impfung mit Omikron-Impfstoffen
Die Ständige Impfkommission spricht sich bei Covid-19-Auffrischimpfungen für den bevorzugten Einsatz der neuen, an die Omikron-Variante angepassten Präparate aus. Vorrangiges Ziel bleibe die Verhinderung schwerer Verläufe.
Nach der Zulassung von an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für deren bevorzugten Einsatz bei Auffrischimpfungen aus.
Zur Viertimpfung wird aber nach wie vor nur bestimmten Gruppen wie Menschen ab 60 Jahren geraten. Das geht aus einer Mitteilung zu einem Beschlussentwurf hervor. Änderungen daran sind noch möglich.
Dabei könnten sowohl die auf die Omikron-Variante BA.1 angepassten Booster als auch der auf die Subvarianten BA.4/BA.5 abgestimmte Impfstoff eingesetzt werden. Beide lösten verglichen mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörper-Antwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus, hieß es. Hinzu kämen gleichbleibend gute Antworten gegen die Variante aus der frühen Phase der Pandemie. Vorrangiges Ziel bleibe "die Verhinderung schwerer Covid-19-Verläufe".
Zielgruppen ändern sich nicht
Für die Zielgruppen ändert sich nichts. Eine erste Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) wird nach wie vor für Menschen ab 12 Jahren empfohlen - "im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion".
Zu den Gruppen, denen die STIKO schon länger eine zweite Auffrischung (vierte Dosis) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatienten wie Immungeschwächte ab zwölf Jahren, Pflegeheimbewohner und Personal im Gesundheits- und Pflegebereich. Auch hier gilt in der Regel ein Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion.
Bei besonders gefährdeten Menschen wie Hochbetagten und Patienten mit Immunschwäche könne es abhängig von bisherigen Impfungen und Infektionen sinnvoll sein, noch eine fünfte Dosis zu verabreichen, teilte die STIKO weiter mit.
Wenn bei Kindern von fünf bis elf Jahren eine besondere Indikation für eine Auffrischungsimpfung bestehe, so sollen weiterhin die bisherigen Impfstoffe verwendet werden, die für diese Altersgruppe empfohlen und zugelassen sind.
Die STIKO empfiehlt allen ab zwölf Jahren eine Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung, einen sogenannten Booster. Eine weitere Auffrischungsimpfung sollen Menschen ab 60 Jahren erhalten sowie alle ab fünf Jahren, die eine Grunderkrankung und damit ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben. Die gleiche Empfehlung gilt für alle ab zwölf Jahren mit Grunderkrankungen, für das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und Pflegeheimbewohner.
Für die Grundimmunisierung, also für die erste und zweite Impfdosis, sind die nun angepassten Impfstoffe nicht zugelassen. Dafür werden die bislang eingesetzten Vakzine weiter verwendet.
Bestehende Impfstoffe können weiter genutzt werden
Zudem könnten auch die bestehenden Impfstoffe weiter verwendet werden, die nach wie vor sehr gut vor schweren Verläufen, Krankenhausaufenthalten und Tod schützten.
In den vergangenen Wochen wurden in der EU mehrere fortentwickelte Corona-Impfstoffe zugelassen. Möglich ist der Einsatz bei Menschen ab zwölf Jahren als Auffrischungsimpfung. Neben Omikron wird mit den neuen Vakzinen auch noch das ursprüngliche Coronavirus berücksichtigt.
Datenlage zu angepassten Vakzinen noch dünn
Die STIKO nehme in ihrem Beschluss keine Unterscheidung zwischen den BA.1-Impfstoffen und dem neueren BA.4/BA.5-Präparat vor, sagte Gremiumsmitglied Christian Bogdan. Schwierig für das Expertengremium war demnach die relativ dünne Datenlage. Insbesondere betrifft dies das neuere BA.4/BA.5-Präparat.