Kugelschreiber der Parteien | picture alliance

Hintergrund Regeln der Parteienfinanzierung

Stand: 30.06.2020 17:16 Uhr

Jede Partei darf Spenden annehmen, um damit beispielsweise Wahlkämpfe zu finanzieren. Um Transparenz über Geldgeber zu garantieren, gibt es das Parteiengesetz.

Kolja Schwartz
Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Parteien werden zum Teil aus staatlichen Mitteln finanziert. Darüber hinaus sind sie berechtigt, Spenden anzunehmen. Geregelt ist dies mit allen Einzelheiten im Parteiengesetz. Dort steht also, wie viel Geld aus den staatlichen Kassen einer Partei zusteht und auch, welche Spenden sie annehmen darf und welche nicht.

So dürfen Parteien zum Beispiel größere Spenden aus dem Ausland nur in ganz engen Grenzen annehmen. Mehr als 1000 Euro dürfen in aller Regel nur von Deutschen oder EU-Bürgern gespendet werden. Oder von Unternehmen, die sich zumindest zu 50 Prozent im Eigentum von einem Deutschen oder einem EU-Bürger befinden. Mit den Geldern können die Parteien dann zum Beispiel ihren Wahlkampf finanzieren.

Transparenz durch den Rechenschaftsbericht

Schon das Grundgesetz fordert Transparenz über Herkunft und Verwendung der Mittel einer Partei. Die Details sind im Parteiengesetz geregelt: Bei hohen Spenden (ab 10.000 Euro pro Jahr) muss immer nachvollziehbar sein, von wem diese kommen. Sehr hohe Spenden (ab 50.000 Euro) müssen sofort dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Der veröffentlicht sie mit dem Namen des Spenders.

Einmal im Jahr muss zusätzlich jede Partei Auskunft über ihre Finanzen geben. In § 23 PartG heißt es:

Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen der Partei zum Ende des Kalenderjahres (Rechnungsjahr) in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.

Der Rechenschaftsbericht muss in der Regel von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden; dann wird er dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vorgelegt.

Folgen von falschen Angaben

Ist der Rechenschaftsbericht falsch, bleibt dies nicht ohne Folgen. Die Partei muss das Doppelte des unrichtigen Betrags als Strafe zahlen. Hat sie sogar Spenden angenommen, die sie nach dem Parteiengesetz gar nicht annehmen durfte, muss sie das Dreifache dieser Spende als Strafe zahlen.

Und: Wer im Rechenschaftsbericht bewusst falsche Angaben über die Einnahmen oder das Vermögen einer Partei macht, kann sich sogar strafbar machen. Und zwar dann, wenn er die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens verschleiern oder die öffentliche Rechenschaftslegung umgehen will.

Was gilt als Einnahmen?

Alle Einnahmen einer Partei müssen also im Rechenschaftsbericht korrekt angegeben werden. Nach § 26 PartG sind Einnahmen jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung. Weiter heißt es:

Als Einnahmen gelten auch die Freistellung von üblicherweise entstehenden Verbindlichkeiten, die Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird, […].

Es muss also kein Geld fließen, damit man von einer Spende sprechen kann. Macht zum Beispiel irgendein Mensch Werbung für eine Partei, so kann dies ebenfalls zu der Pflicht führen, dies als Einnahme im Rechenschaftsbericht anzugeben. Entscheidend ist, ob die Partei einen wirtschaftlichen, in Geld messbaren Vorteil erlangt hat. Wann das der Fall ist, ist mitunter schwer zu beurteilen. Ist die Partei mit der entsprechenden Werbemaßnahme einverstanden und hatte sie zumindest irgendeine Möglichkeit, auf die Werbung Einfluss zu nehmen, so ist der Vorteil auf jeden Fall gegeben. Doch genau das ist nicht immer einfach nachzuweisen, so dass in diesem Punkt eine gewisse Grauzone besteht.

Die Übersicht aller gemeldeten Spenden über 50.000 Euro seit 2002 finden Sie hier.

Die Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien für 2016 finden Sie hier.