Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts teilweise gegen Grundrechte. Die Regelungen waren 2016 auf Bestreben der CSU ausgeweitet worden.
Was darf Bayerns Verfassungsschutz? 2016 hatte die CSU dessen Befugnisse umfassend erweitert. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie dabei zu weit ging. Kerstin Anabah erklärt, um welche Punkte es konkret geht.
Während der Corona-Pandemie hat sich der Antisemitismus in Deutschland laut Verfassungsschutz deutlich verstärkt. Verschwörungserzählungen, Holocaust-Verharmlosung und Israelkritik verbreiten sich demnach nicht mehr nur am politischen Rand.
Deutsche Behörden fürchten, dass sich der Krieg gegen die Ukraine auf die hiesige Sicherheitslage auswirken könnte. Im BKA und Verfassungsschutz beobachtet man die Lage daher besonders genau. Von F. Flade und G. Mascolo.
Nach dem Kölner Urteil bemüht sich die AfD um Beruhigung ihrer Mitglieder. Denn die Sorge ist groß. Droht der Partei ein weiterer Schritt in die Isolation? Von Martin Schmidt.
Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Die Partei prüft, ob sie gegen dieses Urteil in Berufung geht - denn die Folgen könnten gravierend sein. Von Jim-Bob Nickschas.
Das Verwaltungsgericht Köln sieht bei der AfD "tatsächliche Anhaltspunkte" für extremistische Bestrebungen. Die Protagonisten des aufgelösten "Flügels" übten weiterhin maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus. Frank Bräutigam analysiert das Urteil und die möglichen Folgen.
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Was sind die rechtlichen Knackpunkte? Von Frank Bräutigam und Christoph Kehlbach.
Der Verfassungsschutz sieht sich nach dem Gesetz verpflichtet, die AfD aufgrund von verfassungsfeindlichen Äußerungen näher in den Blick zu nehmen. Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung. Bei den Hinweisen handle es sich häufig nur um Einzelmeinungen.
Innenministerin Faeser schrieb Monate vor ihrem Amtsantritt in einem Gastbeitrag im Magazin "antifa" über ihre Erfahrungen mit rechten Drohungen. Union und AfD werfen ihr deshalb Nähe zum Linksextremismus vor. Faeser wehrt sich dagegen.
Die Kleinstpartei "Freie Sachsen" wird nun bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie gelte inzwischen als Verdachtsfall, so das Bundesamt. Der sächsische Verfassungsschutz hatte die Partei bereits als rechtsextremistisch eingestuft.
Im kommenden Jahr dürften etliche IS-Rückkehrer freikommen. Auch während der Haft lässt ihre Radikalisierung oft nicht nach, weiß Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang. Er warnt deshalb vor der Gefahr durch islamistischen Terror.
Corona-Leugner nutzen den Messengerdienst Telegram, um auch ihren Gewaltfantasien freien Lauf zu lassen. Der Staat will dagegen vorgehen. Die neue Innenministerin steht vor einer Mammutaufgabe. Von M. Stempfle.
Das "Compact"-Magazin ist das Sprachrohr der "Neuen Rechten" und spielt eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung der Impfgegner. Der Verfassungsschutz bewertet es nun nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als gesichert extremistisch. Von Michael Götschenberg.
Der BND hat einem Professor, der Nachwuchs für deutsche Nachrichtendienste ausbildet, Hausverbot erteilt. Zuvor hatte der Verfassungsschutz in einem Buch offenbar extremistische Inhalte erkannt. Von Georg Heil.
Immer wieder ist der umstrittene Verein Uniter in die Schlagzeilen geraten - und auch ins Visier des Verfassungsschutzes. Nun geht der Verein gerichtlich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor. Von Martin Kaul.
Der Untersuchungsausschuss im Bundestag zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hat seine Arbeit eigentlich beendet. Nun aber beschäftigt ein Anrufer beim Verfassungsschutz die Abgeordneten. Von Florian Flade.
Die Bundesregierung will den Geheimdiensten den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern erlauben. Damit soll die verschlüsselte Kommunikation von Extremisten und Terrorverdächtigen überwacht werden. Kritiker warnen. Von Florian Flade.
Der Bundestagsausschuss zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz hat die Beweisaufnahme beendet. Doch nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz mehrere Aktenordner zum Umfeld des Terroristen Amri nicht geliefert hat.
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