Bundesarbeitsgericht
Überstundenzuschlag auch bei Teilzeit
20.12.2018 • 15:33 Uhr
Wer Teilzeit arbeitet, hat künftig häufiger Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird der Zuschlag nicht erst dann fällig, wenn man mehr als ein Vollzeitbeschäftigter arbeitet.
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