An der Tür eines geschlossenen Restaurants hängt ein Schild mit der Aufschrift "Sorry we're closed"
FAQ

Ende der Insolvenzschutz-Regel Droht jetzt die große Pleitewelle?

Stand: 30.04.2021 16:48 Uhr

Seit mehr als einem Jahr sind Unternehmen mit Anspruch auf staatliche Corona-Hilfen vor der Insolvenz geschützt. Jetzt läuft diese Regelung aus. Was ändert sich? Welche Firmen sind besonders bedroht?

Von Notker Blechner, tagesschau.de

Einzelhandel, Gastgewerbe und die Reisebranche sind beunruhigt: Sie haben eine Verlängerung des Insolvenzschutzes gefordert. In ganzseitigen Anzeigen appellierten erst kürzlich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und mehrere Gastronomie-Betriebe an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten, die Branche vor weiteren Pleiten zu bewahren. Doch die Signale aus der Bundesregierung waren zuletzt eindeutig: Der bisher zugesicherte Insolvenzschutz für pandemiegeplagte Unternehmen soll auslaufen - wenn die Pläne nicht noch in letzter Minute geändert werden. Von Mai an müssten Firmen wieder wie in normalen Zeiten Insolvenz anmelden, wenn sie ihre Schulden nicht mehr im Griff haben.

Warum wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt?

Wegen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war beschlossen worden, um Unternehmen zu helfen, die unverschuldet in die Corona-Krise geschlittert waren. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Insolvenzantragspflicht seit Oktober wieder. Für überschuldete Firmen ist sie bis Ende April ausgesetzt - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Firmen Staatshilfen beantragt haben, die noch nicht ausgezahlt sind. Die Unternehmen müssen glaubhaft machen, dass sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gerieten.

Was hat das Insolvenz-Moratorium gebracht?

Die befürchtete Pleitewelle in der Corona-Krise ist ausgeblieben. 2020 gab es nur knapp 16.000 Firmeninsolvenzen. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Zu den bekanntesten Insolvenzen zählten Galeria Karstadt Kaufhof, die Gastronomieketten Vapiano und Maredo, die Modehändler Esprit und Bonita sowie zuletzt die Friseurkette Klier.

Was verändert sich ab dem 1. Mai?

Ab Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder. Das heißt: Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss es innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Sonst droht ihm eine Klage wegen Insolvenzverschleppung. Dies soll die Rechte der Gläubiger schützen.

Kommt es jetzt zur Pleitewelle?

Einige Experten glauben ja. Vor kurzem prophezeiten die Wirtschaftsauskunftei Creditreform und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer gemeinsamen Untersuchung für die zweite Jahreshälfte einen signifikanten Anstieg der Firmeninsolvenzen. Ohne einen verlängerten Insolvenzschutz rechnet der Vorsitzende des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering, mit einem "spürbaren Anstieg" der Unternehmensinsolvenzen. "Das ist dann auch ein Teil der von vielen geforderten Rückkehr zur Normalität", sagte er.  Auch der renommierte Sanierungsexperte Lucas Flöther rechnet nach den Rückgängen im Corona-Jahr 2020 mit einer drastischen Zunahme von Insolvenzen 2021. Deutlich optimistischer ist der Kreditversicherer Euler Hermes. Er glaubt, dass in diesem Jahr die Zahl der Firmenpleiten lediglich um sechs Prozent steigen werde und damit unter dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 bleibe.

Welche Branchen sind besonders gefährdet?

Besonders hoch ist die Insolvenzgefahr in den Branchen, die direkt vom Lockdown betroffen sind. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW, nennt das Gastgewerbe, Teile des stationären Einzelhandels, die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie persönliche Dienstleister. Auch in der Reisebranche - von den Reisebüros über die Veranstalter bis hin zu den Hotels - drohen eine Reihe weiterer Insolvenzen.

Gibt es Alternativen zum Insolvenzantrag?

Ja - seit diesem Jahr gibt es neue, vom Bundestag beschlossene Sanierungsregeln. Sie erlauben coronageschädigten Unternehmen, sich mit dem Schutzschirmverfahren in Eigenregie zu sanieren, auch wenn sie zahlungsunfähig sind. Der Vorstand erstellt einen Restrukturierungsplan. Dabei müssen nicht mehr wie früher alle Gläubiger zustimmen, sondern nur eine Mehrheit der Gläubiger. Diese neuen Regeln gelten aber nur für 2021. Bisher war dieses Verfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich.

Warum wurde der Insolvenzschutz nicht weiter verlängert?

Politiker wie der rechtspolitische Sprecher der CSU, Volker Ullrich, nennen als Grund für das Ende des Insolvenzschutzes, dass die staatlichen Hilfen für die durch Corona in Not geratenen Betriebe mittlerweile fließen. Zudem gebe es neben dem Insolvenzverfahren jetzt auch das neue Schutzschirmverfahren als Alternative.

Tatsächlich sehen viele Experten und auch Politiker die Gefahr, dass Firmen, die eigentlich nicht überlebensfähig seien, durch einen längeren Insolvenzschutz am Leben gehalten werden. Man spricht von so genannten "Zombie-Firmen". Nach Einschätzung der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Gasen von der Humboldt-Uni Berlin und Ursula Kosi von der Uni Paderborn gab es 2020 eine Lücke von 1400 Insolvenzanträgen - also gut zehn Prozent aller Insolvenzen. Das seien hauptsächlich Firmen, die nur noch auf dem Papier lebendig seien. Ifo-Chef Clemens Fuest indes hält die Debatte dagegen für überzogen. Auch künftig würden Restaurants und Hotels gebraucht, sagte er dem "Handelsblatt": "Solange die Pandemie eine Rückkehr zur Normalität verhindert, ist es schwer zu sagen, welche Unternehmen eine Zukunft haben und welche nicht."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell am 30. April 2021 um 11:12 Uhr.