Die Bundestagsabgeordneten nehmen an der Sitzung des Bundestages im Plenarsaal teil.

Lexikon zur Bundestagswahl H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Hare-Niemeyer-Verfahren

Dieses Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung wurde von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelt. Von 1987 bis 2005 kam es bei Bundestagswahlen zum Einsatz. Nach diesem Verfahren werden die Wählerstimmen in zwei Schritten in Abgeordnetenmandate umgerechnet. Zuerst wird die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze mit der Zahl der Zweitstimmen der jeweiligen Partei multipliziert und dann durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen geteilt. Das Ergebnis, die sogenannte Quote, wird abgerundet und ergibt die Sitzzahl der jeweiligen Partei. Die restlichen Sitze im Parlament werden dann der Reihe nach an die Parteien vergeben, deren Quoten die höchsten Nachkommateile aufweisen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren wurde bei der Bundestagswahl 2009 durch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vgl. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) abgelöst.

d'Hondtsches Wahlverfahren

Der belgische Mathematiker Victor d'Hondt ist Erfinder des nach ihm benannten Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung. Dabei werden alle Stimmen der einzelnen Parteien nacheinander durch eins, zwei, drei usw. geteilt. Aus den Ergebnissen entsteht für jede Partei eine Zahlenreihe. Die Partei mit der höchsten Zahl erhält das erste Mandat. Für die zweithöchste Zahl gibt es wieder ein Mandat. Dieses Vorgehen wird so lange fortgesetzt, bis alle zu vergebenen Mandate verteilt sind. Bei Bundestagswahlen wurde das Auszählungsverfahren nach d'Hondt 1983 zum letzten Mal angewendet.

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