
Risiken der Geldanlage Öko-Pleiten im "Grauen Kapitalmarkt"
Das Geschäft mit nachhaltigen Finanzprodukten boomt. Doch im unregulierten "Grauen Kapitalmarkt" lauern noch immer Gefahren. Beispiel ist dafür die Schieflage der UDI-Firmengruppe, der Tausende Anleger vertrauten.
Ihre 28.000 Euro hat Evelyn Orbach-Yliruka gedanklich schon abgeschrieben. Das Geld hatte die selbstständige Unternehmensberaterin, die in der Nähe von Heilbronn wohnt, in mehrere Produkte des Anbieters UDI gesteckt. "Zum einen ist es für unsere Tochter gewesen und zum anderen für mich", erzählt sie. "Ich bin lange Jahre selbstständig, also insofern muss ich mir eine private Alterssicherung aufbauen."
UDI - die Abkürzung steht für UmweltDirektInvest - versprach der Anlegerin jährliche Zinsen zwischen 3,5 Prozent und zehn Prozent, je nach Produkt und Laufzeit. Die Renditen sollten mit dem erfolgreichen Betrieb von Biogasanlagen, Solar- und Windparks erwirtschaftet werden. Doch einige Projekte liefen schief, UDI ist inzwischen ein Sanierungsfall, mehr als ein Dutzend Tochter-Gesellschaften sind insolvent. Laut Unternehmen warten rund 7200 Anleger auf Rückzahlung.
Einige Fehlschläge
Der Fall reiht sich ein in eine längere Liste von Fehlschlägen, die es mit erneuerbaren Energien im Grauen Kapitalmarkt gab. Für mediales Aufsehen sorgte zum Beispiel die Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon im Jahre 2014. Das Unternehmen hatte zuvor 1,4 Milliarden Euro bei Anlegern eingesammelt. Anfang dieses Jahres ging die Green City AG pleite. Die Anlagesumme soll hier bis zu 250 Millionen Euro betragen.
Immerhin ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben. Im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Vermögensanlagegesetz novelliert. Künftig müssen die Anbieter von Finanzprodukten vorab die konkreten Projekte benennen, in die das eingesammelte Geld fließt. Genauso müssen sie einen sogenannten Mittelverwendungskontrolleur beauftragen, also einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der bescheinigt, dass Gelder nicht zweckentfremdet werden. Und die Finanzaufsicht BaFin darf nun auch sogenanntes "Mystery Shopping" betreiben, das heißt anonyme Testkäufe durchführen.
Finanzexpertinnen wie Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband reichen diese Maßnahmen allerdings nicht. Sie fordert eine strengere Regulierung für den Grauen Kapitalmarkt. Die fange beim Prospekt an. Jeder Anbieter von Wertpapieren - der sogenannte Emittent - muss in Deutschland einen detaillierten Prospekt veröffentlichen, in dem die Anleger unter anderem über mögliche Risiken des Produkts aufgeklärt werden. "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es da eine richtige materielle Prüfung geben müsste", sagt Mohn. Ähnlich wie bei der Kreditvergabe, wenn eine Bank vorab das Geschäftsmodell eines Unternehmens durchleuchte. "So was bräuchten wir mindestens, um Verbraucher ausreichend vor unseriösen Angeboten zu schützen."
Finanzaufsicht mit wenig Kontrollmöglichkeiten
Doch die Realität sieht ganz anders aus: Die Finanzaufsicht BaFin darf Prospekte nur auf Vollständigkeit und Verständlichkeit durchsehen. Sind die formalen Kriterien erfüllt, muss sie den Prospekt frei geben. Die Behörde stellt auf Anfrage klar: "Die Tatsache, dass wir einen Prospekt gebilligt haben, bedeutet nicht, dass wir das Unternehmen, sein Geschäftsmodell oder seine Produkte überprüft haben oder beaufsichtigen."
Bei UDI fand sich in einem Prospekt zum Beispiel eine Ausschüttungsprognose von 301 Prozent, bei einer Laufzeit des Finanzprodukts von 20 Jahren. Ob so etwas realistisch oder utopisch ist, können Anleger auf Anhieb nicht erkennen. Eine ausführliche Prospektprüfung würde den Verbraucherschutz verbessern. Dafür müsste die BaFin nicht unbedingt zusätzliches Personal aufbauen, meint Dorothea Mohn. "Sie könnte hier, wie sonst auch, mit Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten."
Intransparente Firmengeflechte
Eine zusätzliche Hürde sind die oft komplizierten Firmenkonstruktionen, die Anbieter wählen. Darauf weist der unabhängige Bilanzanalyst und Branchenkenner Kai-Wilfrid Schröder aus dem niedersächsischen Isernhagen hin. Allein zur UDI-Gruppe gehören laut seiner Zählung mehr als 80 Einzelgesellschaften. "Die Gruppe ist so organisiert, wie wir das bei vielen anderen Firmen im Grauen Kapitalmarkt sehen". Er spricht von einem "Muster" und einer "gewollten Intransparenz" bei vielen Anbietern.
Oftmals gründen diese für jedes Finanzprodukt eine eigene GmbH, in die das Geld der Anleger fließt; mitunter ergänzt durch eine Verwaltungsgesellschaft, wieder eine GmbH. Hinzu kommt eine weitere Gesellschaft für jedes einzelne Energieprojekt, sei es nun eine Biogasanlage, ein Solar- oder Windpark. In solch einem Firmengeflecht sind die Geldflüsse nur schwer zu durchschauen. Schröder fordert, die Zweiteilung zwischen Geldanlagegesellschaften und Projektgesellschaften zu verbieten. "Ein guter Schritt wäre, dass alles in nur einer Gesellschaft stattfindet, dann könnten die Anleger die Rückflüsse auch besser verfolgen."
Im Falle von UDI hatten Recherchen des Hessischen Rundfunks und weiterer Medien ergeben, dass Anlegergelder nicht immer nur in vielversprechende, neue Energieprojekte investiert wurden, sondern teilweise auch in Biogasanlagen geflossen sind, die seit Jahren Verluste schrieben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt gegen ehemalige Verantwortliche von UDI wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Die aktuelle UDI-Geschäftsführung ist mit der Sanierung beschäftigt, man prüfe aber "mögliche Ansprüche gegenüber früher Verantwortlichen und setzt, wo dies möglich ist, die wirtschaftlichen Ansprüche gegen diesen Personenkreis konsequent durch."
Bußgelder schrecken kaum ab
Um den Anlegerschutz zu verbessern, stehen auf Schröders Wunschliste auch höhere Bußgelder für verspätet abgegebene Jahresbilanzen. Denn viele Firmen im Grauen Kapitalmarkt hielten die Fristen nicht ein - weshalb Anleger sich erst später beziehungsweise zu spät über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren könnten. Für Geldstrafen in dem Bereich ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz zuständig. Die Bußgeldhöhe liegt zwischen 2500 Euro und 25.000 Euro. "Für ein Unternehmen, das zehn Millionen Euro Kapital einsammelt, sind das vergleichsweise kleine Beträge. Die Bußgelder müssten deutlich erhöht werden", sagt Schröder.
Zumindest bei UDI führten Geldstrafen in der Vergangenheit offenbar zu keiner sichtbaren Verhaltensänderung. Auf Anfrage listet das Bundesamt für Justiz insgesamt 75 Ordnungsgeldverfahren wegen verspätet oder unvollständig abgegebener Jahresabschlüsse auf. Die Zahl bezieht sich auf 36 UDI-Gesellschaften, für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Außer einem seien alle Verfahren beendet, die jeweils gezahlte Höhe des Bußgelds gibt die Behörde nicht preis.
Sanierung und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
UDI hat im Oktober 2020 einen neuen Eigentümer bekommen, den Unternehmer Rainer Langnickel mit seiner Beteiligungsgesellschaft Dalasy. Er versucht, mit einem Schuldenschnitt die Firmengruppe zu sanieren. Die Anleger sollen auf einen Großteil ihres investierten Geldes, teilweise mehr als 80 Prozent, verzichten. Laut Unternehmen hat gut die Hälfte der Anleger zugestimmt. Dazu gehört auch Evelyn Orbach-Yliruka. "Ich war nicht bereit, noch irgendwelches Geld in Anwälte oder Sonstiges reinzustecken", sagt sie.
Die übrigen Anleger versuchen, mit Hilfe von Anwälten, einer Interessengemeinschaft und des Insolvenzverwalters Licht ins Firmengeflecht und in die Geldströme zu bringen. Etliche Anleger zweifeln, inwiefern sie dem neuen Geschäftsführer von UDI vertrauen können. Im vergangenen Juni hatte das "Handelsblatt" berichtet, dass Rainer Langnickel "wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung" vorbestraft sei. Damals ging es um die gescheiterte Sanierung der Schwäbischen Hüttenwerke in Königsbronn.
Es ist nicht der erste Konflikt mit der Justiz, wie der Hessische Rundfunk jetzt erfuhr. Auch das Amtsgericht Münster hat den Unternehmer rechtskräftig verurteilt, Ende 2021, im Zusammenhang mit der gescheiterten Sanierung der Eisengießerei Hulvershorn in Bocholt. Wie es im Urteilstext heißt, "wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung, wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen" sowie "wegen Verletzung der Buchführungspflicht". Die Geldstrafe insgesamt: 31.400 Euro. Und im Falle UDI ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig aktuell gegen ihn. Nicht die besten Voraussetzungen für einen glaubwürdigen Anlegerschutz.