
Überschwemmung in Frankreich Leiche in Ardèche nahe Zeltlager gefunden
Stand: 14.08.2018 01:01 Uhr
Vier Tage nach der Überschwemmung eines deutschen Ferienlagers in Südfrankreich ist eine Leiche gefunden worden. Die Rechtsmedizin klärt, ob es sich um den vermissten Betreuer der Leverkusener Gruppe handelt.
Nach der Überschwemmung eines deutschen Ferienlagers in Südfrankreich ist im Fluss Ardèche eine Leiche gefunden worden. Ein Polizeisprecher sagte der Nachrichtenagentur AFP, es handele sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um die Leiche eines 66-jährigen vermissten Deutschen.
Die Leiche wurde demnach am Montag in der Nähe des Ferienlager-Geländes im Ort Saint-Julien-de-Peyrolas gefunden und geborgen, aber noch nicht identifiziert.
Das Zeltlager eines Vereins aus Leverkusen war am Donnerstag nach schweren Regenfällen überflutet worden, als nordwestlich von Orange ein Zufluss der Ardèche über die Ufer trat. Alle Kinder und Jugendlichen konnten in Sicherheit gebracht werden, sie sind seit Samstag wieder in Deutschland. Der seitdem vermisste Betreuer wurde zuletzt gesehen, als das Wasser über den Zeltplatz in der Gemeinde Saint-Julien-de-Peyrolas schwemmte.
Schwere Vorwürfe der Justiz
Die französische Justiz hatte am Wochenende Ermittlungsverfahren gegen den Vereinsvorsitzenden und seinen Stellvertreter eingeleitet, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen, dass das Gelände des Ferienlagers an einem Seitenarm der Ardèche in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet lag und die Betreiber dies wussten.
Der Vizevorsitzende des Vereins St. Antonius wehrte sich gegen die Vorwürfe. Man habe im Camp sehr früh Alarm ausgelöst und die Jugendlichen zunächst geordnet auf einen höher gelegenen Parkplatz geleitet, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Danach sei Panik ausgebrochen, weil viele zurück in die Zelte gestürmt seien, um ihre Sachen zu holen. Als die Lage nicht mehr beherrschbar schien, wurde die Feuerwehr gerufen. Die Vorwürfe mit Blick auf das Camp-Gelände seien für ihn nicht nachvollziehbar, einen juristischen Streit um den Platz habe der Verein 2017 in erster Instanz gewonnen.
Unterschiede zur deutschen Anklageerhebung
Staatsanwalt Eric Maurel wies gegenüber dem ARD-Studio Paris darauf hin, dass das Vorgehen der französischen Justiz gegen die beiden Deutschen nicht gleichzusetzen ist mit einer Anklage im Sinne des deutschen Rechts.
Der zentrale Unterschied: In Deutschland beantragt die Staatsanwaltschaft mit einer Anklageerhebung die Eröffnung eines Hauptverfahrens vor einem Gericht. Bei einer "mise en examen" in Frankreich gehen die Ermittlungen aber weiter. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann der Staatsanwalt eine Prozesseröffnung beantragen - oder auch nicht.
"Mise en examen" wird als Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übersetzt, manchmal aber auch als Anklage. Bedingung dafür ist, dass die Ermittler "schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien" gegen die Verdächtigen sehen.
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