
Neuerungen 2022 Das ändert sich für Verbraucher
Ob Verbot von Plastiktüten, Kündigungsbuttons für im Internet geschlossene Verträge oder Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel: 2022 kommen auf die Verbraucher einige Änderungen zu.
Neues Jahr, neue Vorschriften: 2022 wird in einigen Bereichen den Alltag verändern. Teilweise wird der Verbraucherschutz gestärkt. Vor allem beim Online-Shopping erhalten die Käufer mehr Rechte.
Kündigungsbutton für Verträge im Internet
Wer einen Vertrag im Internet abschließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Bei Bestellungen im Netz wird es bald einen Button geben, mit dem geschlossene Verträge widerrufen werden können. Ab 1. Juli wird ein Kündigungsbutton zur Pflicht.
Kürzere Kündigungsfristen
Zudem gibt es kürzere Kündigungsfristen für Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos, die ab dem 1. März abgeschlossen werden. Statt drei Monate im Voraus können die Kunden die Laufzeitverträge nun einen Monat vor der Frist kündigen. Die monatliche Kündigungsfrist gilt jederzeit - auch nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Bisher verlängerten sich die meisten Verträge um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vorher die Kündigung eingereicht wurde.
Für Handy- und Internetverträge gelten die kürzeren Kündigungsfristen bereits seit Anfang Dezember. Lediglich Versicherungsverträge sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Verbraucherschützer begrüßen die Regelung. "Die Hürden für Kündigungen vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken deutlich", lobt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Online-Shopper bekommen mehr Rechte
Ebenfalls neu sind umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Online-Shopping. Käufer von Apps, E-Books oder Software oder anderen digitalen Produkten können Mängel zwei Jahre lang reklamieren. Bisher konnten solche Gewährleistungsrechte nur bei analogen Verträgen in Anspruch genommen werden.
"Positiv ist auch, dass für alle Verträge, die ab Januar geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird", betont die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne). Der Händler muss beweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, muss er das Gerät reparieren oder einen Ersatz liefern.
Kein Versicherungsverkauf mehr auf Kaffeefahrten
Zudem wird die Abzocke bei Haustürgeschäften erschwert. Ab dem 28. Mai dürfen Händler nicht mehr am selben Tag abkassieren, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Der Vertrag kann später widerrufen werden.
Ebenfalls wird Geschäften auf Kaffeefahrten ein Riegel vorgeschoben. Der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen und Medizinprodukten auf solchen Fahrten wird ab dem 28. Mai verboten.
Tierhaltungskennzeichnung und erweiterte Pfandpflicht in Supermärkten
Beim Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt gibt es ab dem neuen Jahr etwas mehr Transparenz. Künftig soll es eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung geben, die auch den Transport und die Schlachtung umfassen.
Auch der Umweltschutz in Supermärkten und beim Discounter soll verbessert werden. So wird die Pfandpflicht künftig ausgeweitet. Das heißt: Für Frucht- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen, darunter auch die beliebten Smoothies, fällt ein Pfand an. Bisher waren Säfte ohne Kohlensäure von der Pfandpflicht befreit. Ein halbes Jahr haben die Läden nun Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen.
Plastiktüten werden verboten
Zudem gilt ab dem 1. Januar das Verbot von Plastiktüten. Dann dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.
Wer seine alten Elektrogeräte - vom Handy bis zum Rasierer - loswerden will, kann sie künftig direkt im Supermarkt, beim Discounter oder sogar beim Online-Händler abgeben. Diese müssen ab dem neuen Jahr alle kleinen Geräte zurücknehmen. Einzig größere Geräte wie Fernseher können nur dann abgegeben werden, wenn ein neuer Apparat gekauft wird.
Mehr Rente und höherer Mindestlohn
Das neue Jahr bringt Rentnern und Niedriglohnempfängern etwas mehr Geld ins Portemonnaie. Millionen Arbeitnehmern winkt ab Anfang Juli eine Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro. Ruheständler können sich über höhere Renten (4,6 Prozent in den alten Bundesländern und 5,3 Prozent in den neuen Bundesländern) freuen.
Allerdings steigen die Energiepreise weiter. Denn die CO2-Abgabe wird von 25 auf 30 Euro je Tonne erhöht. Dadurch wird Benzin, Diesel, Heizöl und Gas ab Anfang Januar noch teurer. Ob es einen "Teuer-Winter" wird, wie manche Boulevardmedien vorhersagen, wird sich zeigen.
Briefe und Zigaretten werden teurer
Briefeschreiber müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Die Post erhöht erneut das Porto. Für den Standardbrief sind künftig fünf Cent mehr fällig, also 85 Cent. Eine Postkarte kostet ab dem neuen Jahr sogar 70 anstatt wie bisher 60 Cent.
Und auch das Rauchen wird teurer. Wegen der Erhöhung der Tabaksteuer kostet eine Packung mit 20 Zigaretten ab Januar im Schnitt zehn Cent mehr. Ab dem 1. Juli wird die Steuer außerdem auf die Substanz für E-Zigaretten und wasserpfeifen-Tabak angerechnet.
Einige Papierführerscheine laufen ab
Ältere Autofahrer sollten noch beachten, dass die alten Papierführerscheine allmählich auslaufen. Besitzer von vor 1999 ausgestellten Führerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Lappen bis zum 19. Januar umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarngeld.
Und steuerpflichtige Immobilienbesitzer müssen ab dem 1. Juli bei der Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung über ihre Grundstücke abgeben - möglichst in elektronischer Form. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts darf die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr auf Grundlage der derzeitigen Einheitswerte erhoben werden.