
Bundesverfassungsgericht Klagen gegen CETA scheitern
Das Handelspakt der EU mit Kanada ist noch nicht in trockenen Tüchern. Verfassungsbeschwerden gegen CETA haben zum jetzigen Zeitpunkt zwar keine Chance. Aber das Bundesverfassungsgericht meldet vorsorglich Zweifel an.
200.000 Menschen hatten - mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen wie "Foodwatch" und "Mehr Demokratie" - Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Geklagt hatte auch die Bundestagsfraktion der Linken. Die Kläger befürchten, dass durch das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada der Umwelt- und Verbraucherschutz wirtschaftlichen Interessen geopfert wird. Stark in der Kritik ist auch die geplante Errichtung von speziellen Schiedsgerichten. Diese sollen Handelsstreitigkeiten klären. Kritiker befürchten, dass dadurch eine unkontrollierbare Paralleljustiz entstehen könnte.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf sich Deutschland weiterhin am Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada beteiligen. Die Klagen wurden zurückgewiesen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bisher sind nur einige Teile des Abkommens vorläufig in Kraft getreten. Dies betrifft die Bereiche, die die EU alleine - ohne Zustimmung der Mitgliedsstaaten - aushandeln durfte. So wurden zum Beispiel die meisten Zölle abgebaut.
Richter sehen Schiedsgerichte kritisch
Die besonders umstrittenen Punkte bei CETA - etwa was die Schiedsgerichte betrifft - wurden bisher noch nicht umgesetzt. Solche Gerichte dürfen nur errichtet werden, wenn dem alle Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Deutschland und andere EU-Staaten haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Das ist einer der Gründe, warum das Bundesverfassungsgericht die Klagen zurückgewiesen hat.
Interessanterweise machen die Richterinnen und Richter in ihrem Beschluss allerdings deutlich, dass sie mehrere Teile von CETA sehr kritisch sehen. Dies betrifft unter anderem die geplanten Schiedsgerichte. Für ein solches Gerichtssystem müsste Deutschland Hoheitsrechte an die EU übertragen. Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Koalition wollte Gerichtsentscheidung abwarten
Spannend wird sein, wie die Ampel-Koalition mit dem Beschluss umgehen wird. Es stellt sich nämlich die Frage, welche Teile des Abkommens - nach Maßgabe des heutigen Beschlusses - verfassungskonform umgesetzt werden können. Noch ist offen, wann sich der Bundestag mit CETA beschäftigen wird. Die Koalition hatte bisher erklärt, dass sie erst einmal die Gerichtsentscheidung abwarten will. Die Grünen hatten immer wieder Defizite beim Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz beklagt.
Aktenzeichen: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16