Die Bundesregierung sieht angesichts der Folgen des Kriegs in der Ukraine deutliche Risiken für die deutsche Konjunktur. Sie rechnet für das laufende Jahr mit einem schwächeren Wirtschaftswachstum.
Die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, kann ab sofort beantragt werden. Gefördert werden Firmen für den Zeitraum von Januar bis März 2022.
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