Seit 2015 gilt bei Mietwohnungsvermittlungen durch Makler das sogenannte Bestellerprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun endgültig bestätigt. Zwei Immobilienmakler hatten gegen das Prinzip Beschwerde eingelegt. Von Gigi Deppe.
Wer bestellt, der zahlt. Dieses Prinzip gilt ab sofort bei Wohnungsvermittlungen durch Makler. Profitieren Interessenten wirklich davon? Wie können Vermieter und Makler das Gesetz umgehen? Wie können sich Mieter gegen Tricks wehren?
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