
Verpackungen in der Gastronomie Schulze plant Mehrweg-Pflicht
Stand: 19.11.2020 21:18 Uhr
Künftig könnten Plastiktüten und Pappbecher in der Gastronomie durch wiederverwendbare Alternativen ersetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Umweltministeriums vor. Die Pfandpflicht soll ausgeweitet werden.
Das Bundesumweltministerium will die Gastronomie dazu verpflichten, Mehrweg-Verpackungen zu nutzen. Umweltministerin Schulze hat in einem Interview mit dem SWR eine entsprechende Novelle des Verpackungsgesetzes angekündigt.
Mehrweg statt Einweg
Cafés und Restaurants, die ihre Waren zum Mitnehmen anbieten, müssten dann auch Becher und Behälter im Angebot haben, die man wiederverwenden kann. So soll laut Schulze unnötiger Müll vermieden werden. "Diese ganze Mentalität - einmal nutzen, weg und hopp - das muss jetzt mal aufhören. Wir brauchen andere Angebote und das kann ich mit dieser Novelle ganz gut auf den Weg bringen", so die Umweltministerin.
Ausnahmen soll es nur für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 50 Quadratmetern und weniger als drei Mitarbeitern geben. Dann soll es reichen, auf Wunsch den Kunden die Produkte in mitgebrachte Mehrwegbehälter abzufüllen. Wer Essen nur auf Tellern oder etwa eingewickelt in Alufolie verkauft, soll auch ausgenommen werden. Der Gesetzentwurf wurde an die entsprechenden Fachverbände zur Stellungnahme weitergegeben.
Vorgaben zu Pfand ausgeweitet
Ausnahmen beim Getränkedosen- und Einwegflaschenpfand sollen laut Entwurf gestrichen werden. Das heißt: Künftig soll auch auf Saft, Wein, Sektdosen, Mischgetränke und Spirituosen Pfand erhoben werden.
Darüber hinaus soll festgeschrieben werden, dass ab 2025 neue PET-Flaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen müssen, ab 2030 dann alle neuen Plastikflaschen zu 30 Prozent. Das soll jeweils bis zu einer Flaschengröße von drei Litern gelten.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt Teile der Einwegkunststoff-Richtlinie sowie der Abfallrahmen-Richtlinie der EU um, teils geht sie auch darüber hinaus. Der Plan der Umweltministerin sieht vor, dass das Gesetz schon im Sommer 2021 in Kraft tritt. Vorher müssen allerdings noch das Kabinett und der Bundestag zustimmen.