Verbraucherschützer schalten sich ein "Bonushopper"-Datenbank in der Kritik

Stand: 31.10.2020 19:22 Uhr

Energieversorger könnten bald mithilfe der Schufa ermitteln, welche Kunden ihren Anbieter oft wechseln. Die Verbraucherzentralen halten das für unzulässsig - und wenden sich an die Datenschutzbeauftragten.

Von Lea Busch und Peter Hornung, NDR

Die Verbraucherzentralen von neun Bundesländern haben in konzertierten Aufrufen ihre Landesdatenschutzbeauftragten aufgefordert, branchenweite Datenbanken für Energieversorger zu verhindern. NDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten zuvor berichtet, dass die Schufa und die Münchner Auskunftei Crif Bürgel planen, die Daten von vertragstreuen Gas- und Stromkunden zu speichern und den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Verbaucherschützer befürchten, dass dadurch Anbieterwechsel für Strom- und Gaskunden deutlich erschwert werden könnten.

"Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden", sagte Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Kunden, die wegen attraktiver Prämien regelmäßig ihren Anbieter wechseln, gelten bei Strom- und Gasversorgern als unrentabel und werden als "Bonushopper" bezeichnet. "Es ist schon absurd, dass um Neukunden mit lukrativen Angeboten geworben wird, diese aber abgestraft werden sollen, wenn sie von diesen Angeboten tatsächlich Gebrauch machen", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Rechtliche Grundlage für Datensammlung fragwürdig

Die Datenbanken seien außerdem mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar, argumentieren die Verbraucherschützer. Diese sehe vor, dass Daten nur auf Basis einer tragfähigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen. Zwar hätten die Energieversorger ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung, allerdings wögen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen schwerer.

"Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung", sagte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Stromkunden zahlten in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge. Energieunternehmen gingen damit keine Kreditrisiken ein - und deshalb gebe es "schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten".

Datenschützer wollen per Videokonferenz beraten

An dem Aufruf beteiligten sich neben den Verbraucherzentralen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen auch jene von Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Am Montag wollen die Datenschützer der Länder und des Bundes in einer Videokonferenz über die Pläne der Auskunfteien beraten.

Das Münchner Unternehmen Crif Bürgel hatte auf Anfrage von NDR und "Süddeutscher Zeitung" erklärt, man gebe "generell keine Auskunft über mögliche zukünftige Projekte". Ein Sprecher der Schufa sagte im September, die "Schufa-E-Pool" genannte Datenbank sei "noch nicht marktfähig". Zudem sei "die Idee hinter dem E-Pool nicht das Verhindern eines Wechsels". Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht jedoch davon aus, dass die darin gespeicherten Daten für das Erkennen von wechselfreudigen Kunden ausreichend sind.

Peter Hornung, Peter Hornung, NDR, 01.11.2020 06:10 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 23. September 2020 um 11:41 Uhr.