Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass in einem Betrieb im Zweifelsfall nur der Tarifvertrag mit der mitgliederstärkeren Gewerkschaft gilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Es muss angewandt werden. Von C. Kornmeier.
"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" - so lautet die Grundregel des Tarifeinheitsgesetzes. Damit soll die Macht kleiner Gewerkschaften eingedämmt werden. Und dabei bleibt es auch. Eine Klage gegen das Gesetz scheiterte in Straßburg. Von Gigi Deppe.
Ein Betrieb - ein Tarifvertrag: Das war das Ziel des Tarifeinheitsgesetzes. Es sollte den Betriebsfrieden sichern. Stattdessen führte es zu jahrelangem Streit. Nun muss der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entscheiden. Von C. Kornmeier.
Rund 300 Einzelbetriebe gibt es im Bahn-Konzern. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt in den meisten davon nur der Vertrag mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Die kleinere Lokführergewerkschaft GDL klagte dagegen - erfolglos.
Der Bahn-Streik der kleinen Gewerkschaft GDL hat viel mit dem Konkurrenzkampf mit der EVG zu tun. Das Tarifeinheitsgesetz begünstigt solche Konflikte, obwohl es die Macht der Spartengewerkschaften begrenzen sollte. Von Katrin Aue.
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend verfassungskonform. Das Gesetz soll verhindern, dass kleine Gewerkschaften ganze Großbetriebe blockieren können. Dennoch fordert das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen.
Mit Lokführer- oder Pilotenstreiks konnten kleine Spartengewerkschaften ganze Betriebe lahmlegen. Das Tarifeinheitsgesetz begrenzt den Einfluss dieser Gewerkschaften nun. Dazu hat nun das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt. Von Timo Conraths und Frank Bräutigam.
Es ging hoch her im Bundestag - die Ansichten zum Tarifeinheitsgesetz liegen weit auseinander. Am Ende setzte sich die Koalition durch, doch nicht alle in den eigenen Reihen zogen mit. Das Gesetz soll nun im Sommer in Kraft treten - allerdings wurden bereits Verfassungsklagen angekündigt.
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