Mehr Kinder, weniger Beiträge zur Pflegeversicherung - so sieht es das Bundesverfassungsgericht vor. Gesundheitsminister Lauterbach verspricht eine schnelle Umsetzung, doch Familienverbände zeigten sich enttäuscht.
Der Gesetzgeber muss beim Pflegebeitrag nach der Kinderzahl unterscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aber was heißt das jetzt? Von Kerstin Anabah und Klaus Hempel.
Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung müssen geändert werden: Eltern mit mehreren Kindern sollten stärker entlastet werden, so das Verfassungsgericht. Bei der Kranken- und Rentenversicherung müsse nichts geändert werden. Von G. Deppe.
Eltern leisten durch ihre Kinder einen wichtigen Beitrag für die Sozialversicherungssysteme. Müssen sie deshalb bei den Abgaben entlastet werden? Heute wird der Streit höchstrichterlich entschieden - ein Überblick. Von Klaus Hempel.
Zum 1. Januar werden wie jedes Jahr die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen. Nicht für alle - aber für alle, die deutlich über dem Durchschnitt verdienen.
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