Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien zugestimmt - und zwar einstimmig. Damit ist der Weg frei für flächendeckende 2G-Regeln sowie 3G in Bussen, Bahnen und am Arbeitsplatz.
Mehrere unionsgeführte Bundesländer lenken ein: Die Regierungschefs von Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen nun doch dem Infektionsschutzgesetz der Ampel-Parteien im Bundesrat zustimmen. Damit wäre eine Blockade der Beschlüsse vom Tisch.
Was war da eigentlich los im Bundestag? Ging es um die Pandemie oder darum, welche Partei Fehler gemacht hat? CDU/CSU und die Ampel-Parteien sparten nicht mit gegenseitigen Vorwürfen. Aber das hilft uns nicht, meint Vera Wolfskämpf.
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Zuvor gab es kontroverse Debatten. Deutlich wurde: Die Ampel steht unter Druck, noch bevor sie überhaupt regiert. Und die Union präsentiert sich nicht gerade konstruktiv. Von Claudia Plaß.
Was soll sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändern? Manches bleibt, anderes geht gar nicht mehr - und am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln gelten künftig neue Regeln. Ein Überblick.
Mit der Mehrheit der Ampel-Parteien hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Eingeführt werden soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Mit dem Gesetz endet aber auch die epidemische Notlage.
In einer hitzigen Debatte haben die Bundestagsabgeordneten über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes diskutiert. "Das kann nicht gut gehen", kritisierte die Union. Die Ampel-Parteien verteidigten ihre Pläne.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Wüst, hält das Auslaufen der epidemischen Notlage für das "falsche Signal". Die volle Handlungsfähigkeit auf allen staatlichen Ebenen müsse erhalten bleiben, sagte er in den tagesthemen.
Das neue Infektionsschutzgesetz der geplanten Ampel-Koalition hat den Bundestag passiert. Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" soll nicht verlängert werden. Frank Bräutigam erklärt die rechtlichen Hintergründe.
Im Bundestag müssen CDU und CSU wohl in die Opposition. Im Bundesrat hingegen können sie dagegen Vorhaben blockieren - und das lässt die Union die mögliche Ampel beim Infektionsschutzgesetz spüren.
Der Entwurf der Ampel für Änderungen am Infektionsschutzgesetz wurde nochmals verschärft - auch Kontaktbeschränkungen sind möglich. Der Union reicht das nicht - sie fordert eine Verlängerung der epidemischen Notlage.
3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV, Homeoffice-Pflicht, tägliche Tests im Gesundheitsbereich - die Pläne der Ampel-Parteien gegen Corona werden konkreter. Bis Donnerstag soll das neue Infektionsschutzgesetz stehen.
Die Parteien der möglichen Ampelkoalition wollen mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auch eine 3G-Regelung für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr einführen. Ist das umsetzbar? Von Lilli Hiltscher.
Die Ampel-Parteien haben ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verschärft: So sollen Kontaktbeschränkungen nun doch nicht abgeschafft werden. Zudem soll in Bussen und Bahnen künftig die 3G-Regel gelten.
Kommende Woche sollen Bund und Länder zu einer weiteren Ministerpräsidentenkonferenz zusammenkommen, um über die Corona-Lage zu beraten. Das sagte Vizekanzler Scholz im Bundestag. Es gehe darum, das Land winterfest zu machen.
Bei den Corona-Maßnahmen sind derzeit auch einfache Maßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht von einer epidemischen Lage abhängig. Das soll sich nun ändern - und das Infektionsschutzgesetz zum dritten Mal geändert werden. Von Claudia Kornmeier.
Die Corona-Zahlen steigen dramatisch - was wollen die Koalitionäre in spe tun? SPD, Grüne und FDP haben einen Gesetzentwurf für die Zeit nach der epidemischen Notlage vorgelegt. Auch 3G am Arbeitsplatz und Gratistests sollen kommen.
Am 25. November könnte die epidemische Lage in Deutschland auslaufen, sollte sie nicht verlängert werden. Viele Corona-Regeln sind daran gekoppelt. Was das genau heißt, erklärt die ARD-Rechtsexpertin Claudia Kornmeier.
Das Kabinett hat den Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn abgesegnet, die Pandemie anhand neuer Indikatoren zu bewerten. Wesentlicher Maßstab soll künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz sein, sondern die Hospitalisierungsrate.
Noch ist die 50er-Inzidenz ein Kriterium für die Verschärfung von Maßnahmen. Das Corona-Kabinett hat sich nun darauf geeinigt, auf den Wert zu verzichten - und will die Krankenhausauslastung in den Mittelpunkt stellen.
Im Infektionsschutzgesetz ist die Inzidenz von 50 ein entscheidendes Kriterium für die Verschärfung oder Lockerung von Corona-Maßnahmen. Gesundheitsminister Spahn will das ändern - und den Fokus auf die Hospitalisierungsrate legen.
Ab heute gilt eine bundesweite "Notbremse": In den meisten Ländern gelten nun strengere Corona-Maßnahmen. Schulen, Kontakte, nächtliches Joggen - die Regeln im Überblick.
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden auch arbeitsrechtliche Regeln zu Homeoffice und Schnelltests verbindlicher. Richtig zwingend sind sie allerdings immer noch nicht. Von Christoph Kehlbach.
Der Bundestag hat über die bundesweite Corona-"Notbremse" abgestimmt. Der Entwurf in einigen Punkten abgeschwächt, einer wurde verschärft. Eine Übersicht.
Basis für das neue Infektionsschutzgesetz ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Doch das ist ein schwerer Fehler, kritisiert Epidemiologe Krause im tagesschau.de-Interview - und schlägt vor, wie es besser gehen könnte.
Die Corona-Maßnahmen sollen einheitlicher werden. Dafür muss das Infektionsschutzgesetz reformiert werden. Doch was darf der Bund eigentlich regeln? Welche Rolle werden Gerichte spielen? C. Kornmeier beantwortet die wichtigsten Fragen.
Über Messenger-Dienste rufen Corona-Leugner dazu auf, massenhaft Politiker zu kontaktieren und gegen ein angebliches Ermächtigungsgesetz zu protestieren. Mit NS-Vergleichen wird versucht, die Bundesrepublik als totalitäre Diktatur darzustellen. Von Patrick Gensing.
Die Kritik an der gesetzlichen Grundlage für die Corona-Maßnahmen wurde zuletzt immer lauter - auch Gerichte kippten einzelne Beschränkungen. Nun liegt eine Reform des Infektionsschutzgesetzes vor - was soll sich ändern?
Mehr Tests, erweiterte Meldepflichten und ein Pflege-Bonus: Der Bundestag hat ein weiteres Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Doch Kritikern reicht das nicht. Von Sandra Stalinski.
50.000 Euro für jedes zusätzliche Intensivbett und weniger Dokumentationspflichten - das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das Krankenhäuser und Ärzte in der Corona-Krise entlasten soll.
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