Bundespolizisten im Einsatz
Exklusiv

Prüfung durch Bundesländer Abschieben nach Russland?

Stand: 28.02.2023 15:06 Uhr

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine galten Abschiebungen zunächst als ausgeschlossen. Doch erste Bundesländer prüfen jetzt Rückführungen nach Russland. 

Alles war für die Abschiebung vorbereitet. Und so nahm das Prozedere vor einem Jahr seinen Lauf. Jener Donnerstag, der 24. Februar 2022, wurde allerdings kein gewöhnlicher Tag - an diesem Morgen startete Russland seinen Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Abschiebung nach Russland sollte die einzige bleiben, die Baden-Württemberg im vergangenen Jahr in die Russische Föderation durchführte.

Tatsächlich wurden entsprechende Pläne in den grundsätzlich für Rückführungen zuständigen Bundesländern auf Eis gelegt. Auch der Bund, der etwa über das Bundesamt für Migration (BAMF) oder die Bundespolizei immer wieder beteiligt ist, erteilte noch vor ein paar Wochen eine Absage: "Derzeit ist schon aus rein praktischen Gründen eine Abschiebung nach Russland nicht möglich", so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.  

Nach Informationen von WDR und NDR prüfen mittlerweile jedoch wieder mehrere Bundesländer Abschiebungen nach Russland. Dazu gehören laut einer Umfrage Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt. Der Recherche zufolge gibt es Hinweise, dass offenbar noch weitere Länder entsprechende Pläne verfolgen - sie äußerten sich auf offizielle Anfrage aber zurückhaltend. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Thüringen erklärten explizit, sie prüften nicht.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, dass vor allem sogenannte Gefährder und Straftäter für Rückführungen in Betracht kämen. Das heißt: Die Bemühungen beziehen sich derzeit vor allem auf Einzelfälle.

Bayern "prüft kontinuierlich die Möglichkeiten"

Bayern hatte im Jahr 2022 nach eigenen Angaben bis zum Ausbruch des Krieges bereits sechs Personen abgeschoben. Seitdem habe es laut bayerischem Innenministerium Rücküberstellungen russischer Staatsangehöriger gegeben - allerdings nicht in ihr Herkunftsland, sondern in andere Staaten der Europäischen Union. Andere Maßnahmen hätten aufgrund der "damaligen und noch anhaltenden Lage" storniert werden müssen. Offiziell heißt es jetzt: "Das Landesamt für Asyl und Rückführungen prüft kontinuierlich die Möglichkeiten und verfolgt aktuelle Planungen weiter."

Sachsen-Anhalt erklärt, dass das Rückführungsabkommen der EU mit der Russischen Föderation weiterhin gültig sei. Bei einem Teil der ausreisepflichtigen russischen Staatsangehörigen handele es sich um Straftäter, die "wegen erheblicher Straftaten zu zum Teil hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind". Für sie gebe es "keine Abschiebungsverbote". Das Ministerium erklärt daher: "Eine Rückführung wird geprüft." Eine solche Maßnahme diene "insbesondere auch der Gefahrenabwehr".

Auch das Innenministerium in Hessen lotet nach eigenen Angaben Möglichkeiten aus: "Im Hinblick auf priorisierte Einzelfälle mit Sicherheitsbezug hat Hessen Kontakt mit dem Bund aufgenommen, um eventuelle Rückführungsmöglichkeiten von dort prüfen und aufzeigen zu lassen." Bislang habe es aber noch keine "positiven Rückmeldungen oder mögliche Handlungsoptionen" gegeben.

Bund hält Bemühungen offenbar für nachvollziehbar

Im Bund hält man die Bemühungen der Länder für nachvollziehbar, heißt es in Sicherheitskreisen. Tatsächlich ist im Koalitionsvertrag von einer "Rückführungsoffensive" die Rede - vor allem mit Blick auf die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern, also Personen, denen die Polizei jederzeit schwere politisch motivierte Gewalttaten zutraut.

Politik und Behörden stehen dabei vor einer Herausforderung: Mehr als die Hälfte der aktuell vollziehbar ausreisepflichtigen Gefährder oder relevanten Personen sind Syrer, russische Staatsangehörige oder Afghanen. Abschiebungen in diese drei Länder sind aktuell aber aus unterschiedlichen Gründen kaum möglich. Im Bundesinnenministerium hatte man sich intern mit Blick auf afghanische Gefährder oder Straftäter offen für mögliche Abschiebungen gezeigt - wie aber sieht es bei Russland aus?

Ein Sprecher erklärt, dass aktuell vor dem Hintergrund des Krieges keine Rückführungsmaßnahmen nach Russland unterstützt würden. Die Zuständigkeit für den Vollzug liege jedoch bei den jeweiligen Landesbehörden. Zudem heißt es einschränkend: Das Bundesinnenministerium behalte sich vor, in Einzelfällen und in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt insbesondere bei Straftätern und Gefährdern mit der russischen Seite Kontakt aufzunehmen. 

Schon jetzt, so heißt es aus Sicherheitskreisen, weise der Bund die Länder auf einen besonderen Umstand hin: Russland habe Straftätern die Freiheit versprochen, wenn diese zum Kampf an die Front in der Ukraine gingen. Man müsse daher damit rechnen, dass Abgeschobene dort auftauchten.

Rückführung über den Landweg?

Unmöglich scheinen Rückführungen nach Russland jedenfalls nicht - auch wenn es nach Angaben des Bundesinnenministerium aktuell keine direkten Flugverbindungen gibt und Charterflüge aufgrund der verhängten Sanktionen ausgeschlossen sind. In den Bundesländern heißt es, man habe bereits in der Vergangenheit nicht nur den Luftweg gewählt. Genau diese Möglichkeit bestehe weiter: Abschiebungen über den Landweg.

Anders als nach Afghanistan oder Syrien gibt es laut Behördenvertretern nach Russland im Abschiebebereich über Jahre gefestigte Kontakte. Ein Beamter, der in dem Bereich leitend tätig ist, nahm diese Aufgabe offenbar so ernst, dass er die Kontakte zu russischen Sicherheitsbehörden auch im Privaten weiter pflegte. Für Rückführungen war dies in der Vergangenheit wohl oftmals sehr hilfreich.

Dann aber überfiel Russland die Ukraine. Als der Mann sich nun um die Auswirkungen des Krieges kümmern sollte, zog man im Innenministerium lieber die Handbremse - es heißt, man habe ihn vor möglichen Konflikten schützen wollen. Der Beamte kümmert sich jetzt weiter um Rückführungen.