
Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen Impfpflicht abgewiesen
Stand: 18.05.2020 16:30 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen abgewiesen. Es gehe auch darum, eine Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, so die Richter.
Von Klaus Hempel,
ARD-Rechtsredaktion
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder, die in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflege betreut werden, gegen Masern geimpft sein müssen - oder sie müssen eine Immunität gegen Masern aufweisen. Dagegen haben zwei Elternpaare vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklagt. Sie wollen ihre ungeimpften Kinder in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen lassen.
In seiner Eilentscheidung gab das Bundesverfassungsgericht vorläufig bekannt: Es bleibt bis auf Weiteres bei der vorgeschriebenen Impfpflicht. Die Richter nahmen dabei eine Folgenabwägung vor und prüften: Welche Folgen wiegen schwerer? Wenn die Kinder ohne Impfung nicht in die Kita dürfen? Oder wenn die Kinder dies dürfen und dann unter Umständen andere anstecken?
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Etwa die Hälfte der 2016 geborenen Kinder ist laut Techniker Krankenkasse nicht vollständig geimpft.
Wohl der Anderen
Die Richter entschieden, dass die Impfpflicht weiterhin gelten soll, da es hierbei um den Grundrechtsschutz einer großen Zahl von Menschen gehe. Die Impfung diene dem besseren Schutz vor einer Maserninfektion. Es gehe auch darum, eine Weiterverbreitung in der Bevölkerung zu verhindern. Dies sei von besonders hohem Gewicht. Wann das BVerfG eine endgültige Entscheidung trifft, ist noch unklar.
(Aktenzeichen: 1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20)