Einem Probanden an der Universität von Maryland wird ein möglicher Corona-Impfstoff injiziert. (Archivbild)
FAQ

Corona-Pandemie Lässt sich eine Impfung einklagen?

Stand: 22.12.2020 03:36 Uhr

Bald schon soll mit den Impfungen begonnen werden. Sind Einschränkungen für Geimpfte dann noch rechtlich zulässig? Wäre ein Impfpflicht möglich? Claudia Kornmeier und Frank Bräutigam über rechtliche Fragen, die sich jetzt stellen.

Von Claudia Kornmeier, SWR und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Wer wird zuerst geimpft?

Es gibt eine Rechtsverordnung, die regelt, wer zuerst geimpft werden soll. Darin werden drei Gruppen unterschieden, die nacheinander prioritär zu impfen sind - "im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe". Als erstes sollen zum Beispiel die über 80-Jährigen drankommen sowie Menschen, die in Pflegeheimen leben oder arbeiten, oder auf Intensivstationen, Notaufnahmen oder bei Rettungsdiensten tätig sind. Diese Priorisierung basiert auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission - eine 1:1-Umsetzung der Empfehlung ist es allerdings nicht. Als letztes kommt dran, wer unter 60 Jahre alt ist, keine Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikogruppen hat und auch nicht berufsbedingt mit vielen Menschen in Berührung kommt oder an relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen arbeitet.

Muss nicht das Parlament solche Regeln beschließen?

Ein wichtiger Grundsatz lautet: Wesentliche Grundrechtsfragen muss der Gesetzgeber selbst regeln, er darf das nicht der Regierung überlassen. Grundlage für die Corona-Impfverordnung ist eine gesetzliche Vorschrift im Sozialgesetzbuch 5. Dort wird eine gewisse Reihenfolge für bestimmte Gruppen genannt. Allerdings geht es bei dieser Regelung eigentlich um die Übernahme durch die Krankenkassen. Es ist also ein eher ungewöhnlicher Ort für die Priorisierung beim Impfen.

Reicht das als gesetzliche Grundlage?

"Das, was da jetzt vorliegt, ist nicht völlig ungenügend", sagt Jura-Professor und Mitglied des Deutschen Ethikrates Steffen Augsberg im ARD-Podcast "Die Justizreporter*innen". "Das ist im technischen Sinne schon irgendwie ausreichend". Dennoch hätte er sich eine eigenständige Norm im Infektionsschutzgesetz und eine Debatte darüber im Parlament gewünscht. "Das ist eine vertane Chance, (…) weil wir damit eine öffentliche Diskussion auch noch stärker ins Parlament hätten tragen können."

Die Verfassungsrechtlerin Andrea Kießling aus Bochum sieht das ähnlich. Wobei es ihr nicht darum geht, dass der Gesetzgeber detailliert regelt, wer wann geimpft werden soll. Sie schlägt vielmehr vor, dass gesetzlich festgelegt wird, welches Ziel mit der Priorisierung verfolgt wird: "Wollen (wir) eine individuelle Betrachtung vornehmen und Personen mit hohem Risiko zuerst schützen? Oder wollen wir eine bevölkerungsweite Betrachtung vornehmen und gucken, was hätte den schnellsten Effekt, dass die Infektionszahlen insgesamt runtergehen?"

Kann ich einklagen, schneller dranzukommen?

In einem Rechtsstaat kann man klagen, wenn man mit einer staatlichen Entscheidung nicht zufrieden ist. Eine andere Frage ist, welche Aussicht auf Erfolg so eine Klage im konkreten Fall hätte. Hier geht es um die Verteilung eines knappen Guts. Menschen müssen daher unterschiedlich behandelt werden, wann sie mit dem Impfen dran sind. Um eine ungleiche Behandlung zu rechtfertigen, muss es "sachliche Gründe" geben. Die Regierung hat dabei einen Entscheidungsspielraum. Die Grenze wäre überschritten, wenn völlig willkürlich priorisiert würde. Die mit der Corona-Impfverordnung vorgegebene Reihenfolge ist nicht aus der Luft gegriffen - sie orientiert sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Es kann aber gut sein, dass jemand klagen wird, und dass dann die Gerichte die getroffene Priorisierung genauer in den Blick nehmen werden.

Müssen die Maßnahmen gegenüber Geimpften gelockert werden?

Die Corona-Maßnahmen schränken Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Ansatzpunkt könnte nun sein: Wenn von einem Menschen keine Gefahr mehr ausgeht, darf der Staat seine Rechte nicht mehr beschränken. Im Moment ist das noch eine theoretische Frage, weil nicht klar ist, ob Geimpfte noch ansteckend sind oder nicht. Das Gleiche gilt für Menschen, die eine Infektion überstanden haben. Trotzdem wird schon über sogenannte Immunitäts- und Impfausweise diskutiert.

Schon im Frühjahr hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Idee aufgebracht und damals auch den Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten. Jurist Steffen Augsberg ist Mitglied im Ethikrat und war bei der Diskussion dort dabei: "Es gibt Sorgen, dass Immunitätsnachweise oder Impfpässe tatsächlich die Zwei-Klassen-Gesellschaft herbeiführen, dass das diskriminierend wirkt, dass das eine Privilegierung ist, für die es keine Begründung gibt." Er selbst denkt allerdings, dass es zulässig sei, wenn jemand, der nachweislich sich und andere nicht gefährde, gewissen Beschränkungen nicht mehr unterworfen werde. "Das ist ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung." Um es an einem Beispiel festzumachen: Warum sollten Geimpfte nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne gehen müssen, wenn sie gar nicht ansteckend sein können?

Weil diese Fragen insgesamt rechtliches Neuland bedeuten, sind sie aber noch nicht abschließend geklärt.

Dürfen Gaststätten entscheiden, dass nur noch Geimpfte rein kommen?

Private dürfen - mit Ausnahmen etwa im Bereich der Daseinsvorsorge - frei entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen. "Wir können die nicht zwingen, dass sie auch mit Ungeimpften Geschäfte machen“, sagt Verfassungsrechtlerin Kießling. Ob Gastwirte oder Konzert-Veranstalter in der Praxis tatsächlich zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden und damit auch entsprechende Kontrollen durchführen wollen, wird sich zeigen.

Wird es eine allgemeine Impfpflicht geben?

Große Diskussionen gibt es auch um das Thema Impfpflicht: Es gibt einige Menschen, die befürchten, dass sie zu einer Impfung verpflichtet werden könnten. Von der Politik wurde aber immer wieder betont: Eine allgemeine Impfpflicht wird es nicht geben. Bei der Bundestagsdebatte über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im November betonte etwa Minister Spahn: "Ich gebe Ihnen mein Wort. Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben."

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist also sehr unwahrscheinlich.

Wäre eine Impfpflicht überhaupt rechtlich möglich?

Denkbar wäre eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, meint Jura-Professor Augsberg. Etwa dann, wenn das Infektionsschutzgeschehen an problematischen Punkten wie Intensivstationen nur in den Griff zu bekommen sei, wenn alle, die dort arbeiten, geimpft sind. Allerdings geht er davon aus, dass auch eine solche "bereichsbezogene" Impfpflicht noch in weiter Ferne sei.

Gibt es nicht für Masern schon eine Impfpflicht?

Vor Corona wurde über eine Impfpflicht mit Blick auf Masern diskutiert und in bestimmten Bereichen auch eingeführt. Eine Impfung müssen Menschen nachweisen, die zum Beispiel in Kitas oder Schulen arbeiten. Und die Kinder, die dort betreut werden. Das liegt daran, dass es in den vergangenen Jahren wieder viele Masernausbrüche gegeben hat. Die Krankheit ist sehr ansteckend und kann schwere Folgen haben. Auch für Masern gibt es also keine allgemeine Impfpflicht.

Sie ist vielmehr gekoppelt an die regelmäßige Anwesenheit in bestimmten Einrichtungen. Gegen das Gesetz wurden Verfassungsbeschwerden erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar Eilanträge abgewiesen. Das sagt aber noch nichts über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die ARD-extra am 21. Dezember 2020 um 20:15 Uhr.