Cybergrooming Der Chat mit dem Lockvogel ist künftig strafbar

Stand: 17.01.2020 18:08 Uhr

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet bekommen Ermittler neue Möglichkeiten - als Lockvögel im Chat und im verdeckten Einsatz mit bisher undenkbaren Mitteln. Das zielt vor allem auf Cybergrooming.

Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet. Der Bundestag billigte ein neues Gesetz, das auch den Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings unter Strafe stellt, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs.

Schon jetzt schleichen sich Ermittler verdeckt und als Kinder getarnt in Chats ein. Doch bisher konnten sie wenig tun, wenn jemand mit Missbrauchsabsicht Kontakt zu Minderjährigen suchte, weil der Täter tatsächlich mit einem Erwachsenen kommunizierte.

Künftig ist das anders: Bereits der Versuch eines sexuellen Kontakts wird strafbar. Die Täter handelten schließlich "in der gleichen schrecklichen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauchstat zu gewinnen", sagte Justizministerin Christine Lambrecht. Mit den schärferen Gesetzen bekommen die Behörden zudem neue Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie.

Computergenerierte Bilder als "Eintrittskarte"

Erlaubt sein soll nun auch der Einsatz von Computer erzeugter Missbrauchsvideos, allerdings nur von speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter. Das Anbieten solchen Materials gilt häufig als "Eintrittskarte" in die entsprechenden Chatrooms im Darknet, die Ermittlern bisher verborgen geblieben waren.

"Diese computergenerierten Bilder sehen echten Bildern täuschend ähnlich, zeigen aber niemals echte Kinder", sagte Lambrecht. Sie dürften nur dann genutzt werden, wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen. Außerdem dürften keinerlei Abbildungen echter Menschen verwendet werden.

Zustimmung - trotz Bedenken

Im Bundestag äußerten Abgeordnete mehrerer Fraktionen Bedenken, dass durch die künstlichen Videos noch mehr Missbrauchsmaterial in Umlauf gebracht werde. Die Befürchtung ist, dass bei Pädophilen dadurch der Wunsch steigt, nicht nur Bilder anzuschauen, sondern selbst Kinder zu missbrauchen.

Schwerer wiege aber, dass man eine Chance bekomme, an die Täter ranzukommen, so der Tenor im Bundestag. Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, stimmt dem zu. Die Fake-Videos könnten aber nur als "ultima ratio" gelten, "wenn die Hoffnung besteht, dass dadurch der Missbrauch eines Kindes aktuell beendet werden kann".

Rund 7450 Fälle

Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen dadurch erleichtert werden. "Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

Im Jahr 2018 registrierte das Bundeskriminalamt rund 3462 Fälle, in denen jemand kinderpornografisches Material besaß oder erwarb. Zählt man Verbreitung und Herstellung dazu, waren es rund 7450 Fälle.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete am 17. Januar 2020 tagesschau24 um 11:00 Uhr und die tagesschau um 15:00 Uhr.