Familien- und Sozialpolitik Was sich für Verbraucher im neuen Jahr ändert
Auf die Menschen in Deutschland kommen 2024 viele Veränderungen zu. So steigen etwa der Mindestlohn, der Kinderzuschlag und das Bürgergeld. In einigen Bereichen wird das Leben teurer. Eine Übersicht.
Zum Jahreswechsel treten viele Reformen und Gesetzesänderungen in Kraft, die Auswirkungen auf das alltägliche Leben haben. Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 ändert.
Bürgergeld
Zum 1. Januar erhalten mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende steigt der Satz um 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Kinderzuschlag steigt
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Damit sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen mehr Unterstützung vom Staat erhalten.
Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Dagegen sinken die Einkommensgrenzen für das Elterngeld 2024. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Ab April 2024 wird die Einkommensgrenze in zwei Schritten zunächst auf ein jährliches Einkommen von 200.000 Euro, ab April 2025 auf 175.000 Euro bei Paaren gesenkt. Für Alleinerziehende gelten ab April 150.000 Euro.
Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.
Mehr Lohn für Geringverdiener und Azubis
Der Mindestlohn steigt im kommenden Jahr von zwölf auf 12,41 Euro pro Stunde. 2025 ist eine weitere Anhebung auf 12,82 pro Stunde geplant. Durch die Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs von 520 auf 538 Euro im Monat. Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Höherer Grundfreibetrag
Das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, der steuerliche Grundfreibetrag, wird von 10.908 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: Von 6.024 auf 6.612 Euro pro Kind. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro fällig, zuvor waren es 62.810 Euro.
Pflegegeld und Pflegezuschläge steigen
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener angehoben
Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben leisten. Beiträge in die gesetzliche Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Renteneintrittsalter bei 66 Jahren
Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt im kommenden Jahr auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.
Neue Heizungsregeln bei Neubauten
In Sachen Energie müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf neue Regelungen und tendenziell weiter hohe Kosten einstellen. So greifen im neuen Jahr die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Höherer CO2-Preis
Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne. Damit werden das Tanken und das Heizen mit Öl oder Gas teurer. Wegen der angespannten Haushaltslage fallen zudem die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Zuletzt hatten sie wegen deutlich gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr gespielt.
Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtert
Die Installation von Balkonkraftwerken wird zum Jahresbeginn leichter. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.
E-Auto-Förderung fällt weg
Im Autosektor könnte die Energiewende im neuen Jahr abgebremst werden. Denn der so genannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten nur noch bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.
Mehrwertsteuer in Gastronomie wieder bei 19 Prozent
Restaurantbesuche könnten im kommenden Jahr teurer werden. Denn in der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent.
E-Rezept verpflichtend
Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Milch in Plastikflaschen mit Pfand
Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
Ende für den Kinderreisepass
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.