Neue Regeln für Take-away Wird die Mehrwegpflicht befolgt?
Gastronomen, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen ihre Produkte seit Jahresanfang auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Müll soll sich einfacher vermeiden lassen. An manchen Stellen hakt es aber noch.
Take-away ist schnell und praktisch, verursacht aber auch riesige Mengen an Verpackungsmüll. Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen aus Kunststoff liegt nach Angaben des Bundesumweltministeriums im To-Go- beziehungsweise Take-away-Bereich aktuell bei 770 Tonnen pro Tag. Hochgerechnet auf das Jahr ergeben sich daraus mehr als 280.000 Tonnen Abfall.
Obergrenze für den Preis
Mit der gesetzlichen Vorgabe, Mehrweg anzubieten, wurde ein erster Schritt getan, um die Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen einzudämmen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen begrüßt das neue Gesetz. "Bislang bestand kein Anrecht darauf, Essen oder Getränk in Mehrweg zu erhalten, sondern es hing vom Betrieb ab", sagt Friederike Farsen, die bei der Verbraucherzentrale für den Bereich Ernährung und Umwelt zuständig ist.
Umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher könnten nun einfacher Verpackungsmüll vermeiden, wenn sie Essen oder ein Getränk unterwegs genießen möchten. Denn nun gibt es die Möglichkeit und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als das Produkt in der Einwegverpackung.
Ausnahmen für kleine Geschäfte
Die Verbraucherzentrale kritisiert allerdings, dass sich das neue Gesetz nur auf Einwegkunststoffgefäße bezieht und nicht auf alle Einwegmaterialien. "Wer in Aluminium- oder Papp-Einweg abfüllt, muss nichts ändern. Es gibt kein Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot", erklärt Farsen.
Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachten Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.
Ketten wie zum Beispiel Bahnhofsbäckereien können von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen. Zwar mag die Verkaufsfläche der einzelnen Verkaufsstellen kleiner als 80 Quadratmeter sein. Aber wenn im gesamten Unternehmen insgesamt mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, gilt die Ausnahme nicht für sie.
Umstellung mit hohen Kosten verbunden
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), sagt, die meisten Betriebe hätten bereits vor Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht Einwegartikel deutlich reduziert. Die Herausforderungen seien allerdings groß: "Die neue Mehrwegangebotspflicht ist für unsere Branche mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand verbunden", betont Hartges.
Um Lebensmittel in Mehrwegbehältnissen in hygienisch unbedenklicher Weise anbieten zu können, müssten von den Betrieben auch die baulichen und technischen Voraussetzungen in der Verkaufsstätte geschaffen werden. Dies alles sei mit neuen Kosten verbunden, so Hartges. "Das bedeutet für die allermeisten unserer Betriebe zusätzliche Belastungen in herausfordernder Zeit."
Die Großen haben sich vorbereitet
Großunternehmen haben die Einführung des Mehrwegpfandsystems lange vorbereitet. Die Fastfood-Kette McDonalds hat seit November 2021 in ausgewählten Restaurants ausgiebige Tests gefahren. Es habe intensive Mitarbeiterschulungen gegeben, so eine Sprecherin.
"Unser Ziel war es dabei, die neuen Küchenabläufe zu erproben und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus war das Feedback unserer Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Testrestaurants im letzten Jahr wertvoll für die fortlaufende Optimierung unserer Mehrwegverpackungen."
Beim Mehrwegsystem konzentriere man sich vorerst auf Heiß- und Kaltgetränke sowie die Eissorten. "Unsere Papierboxen für Burger in Deutschland haben keine Kunststoffbeschichtung und fallen daher nicht unter die Mehrwegangebotspflicht", so die Sprecherin. Bestellt der Kunde das Produkt in einer Mehrwegverpackung, muss er bei McDonalds zwei Euro Pfand pro Mehrwegverpackung zahlen. Dass der Kunde sein eigenes Gefäß mitbringt, sei nicht vorgesehen.
Mehrwegsystem mit Haken und Ösen
Gerade in kleineren Betrieben ist dies aber möglich. "Die Verantwortung für die Speisen obliegt dem Betrieb - auch wenn eigene Behälter zur Befüllung mitgebracht werden. Für die hygienische Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Behälter haften die Anbieter jedoch nicht", sagt Verbraucherschützerin Farsen.
Die Behälter dürfen auch nur in einem dafür festgelegten Bereich der Theke abgestellt werden. Behälter mit zweifelhafter Eignung oder erkennbaren Verschmutzungen müssen nicht befüllt werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass das Mehrwegsystem nur funktioniere, wenn die leeren Behälter schnell wieder zurückgegeben werden.
"Wenig Interesse und viel Unkenntnis"
Farsen bezweifelt allerdings, dass wirklich bei allen betroffenen Betrieben ein Angebot vorgehalten wird: "Aktionen und Runde Tische vor Ort zeigen, dass noch wenig Interesse und viel Unkenntnis bezüglich der neuen Vorgaben bei Gaststätten oder Imbissbetrieben bestehen."
Die Verbraucherzentrale kritisiert zudem, das Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher fehlen, die neuen Angebote zu nutzen. Zwar dürfe Mehrweg nicht teurer sein, aber es gebe auch keinen vorgeschriebenen Bonus. Deshalb kann man davon ausgehen, dass viele Kundinnen und Kunden auch in Zukunft die bequemere Variante wählen - und die heißt Einweg.