Pfandflaschen
FAQ

Gesetzesänderung Pfandpflicht für viele Verpackungen

Stand: 28.05.2021 13:17 Uhr

Das neue Verpackungsgesetz soll die Mehrfachverwendung und das Recycling von Flaschen und Verpackungen fördern. Was bedeutet das für Händler, Gastronomie und Verbraucher?

Verbraucher, die Gastronomie und der Online-Handel müssen sich schon bald umstellen: Auf deutlich mehr Verpackungen als bisher wird Pfand erhoben - und zwar nicht nur auf Getränkeverpackungen, sondern auch auf Mehrwegverpackungen, die vor allem in der Gastronomie verstärkt verwendet werden sollen.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Von der Novelle des Verpackungsgesetzes sind Verbraucher, der Handel, die Gastronomie und der Online-Handel betroffen.

Welche Änderungen gibt es bei Getränken?

Ab dem 3. Juli 2021 wird auf deutlich mehr Getränkeverpackungen Pfand erhoben. Betroffen sind dann fast alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen, auf die ein Pfand von je 25 Cent erhoben wird. Von diesem Zeitpunkt an gibt es ein Pfand auch für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure und alkoholische Mischgetränke. Sie werden damit Fruchtschorlen mit Kohlensäure oder auch Bier gleichgestellt, für die es bisher auch schon eine Pfandpflicht gab. Ab Anfang 2024 spielt der Inhalt gar keine Rolle mehr: Dann gilt die Pfandpflicht auch für Milch- und Milcherzeugnisse, die in Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen angeboten werden.

Gibt es Übergangsfristen?

Getränke, die bis zum 3. Juli an den Handel ausgeliefert werden, dürfen noch bis Anfang Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden.

Welche Verpackungen sind nicht betroffen?

Die Pfandpflicht gilt auch weiterhin nicht für Getränkekartons wie beispielsweise von Herstellern wie Tetra Pak, ELOPAK und SIG Combibloc. Diese Verpackungen gelten als umweltfreundlich. Der Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel bezifferte die Recyclingfähigkeit kürzlich erst auf über 90 Prozent. Unklar ist, ob das in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird.

Gibt es Vorgaben für das Recycling von Plastikflaschen?

Ab dem Jahr 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen zu mindestens einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen. Fünf Jahre später steigt die verpflichtende Quote auf 30 Prozent und gilt dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff.

Welche Änderungen gibt es in der Gastronomie?

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen im Programm haben, müssen ab dem kommenden Jahr ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen nach Hause geliefert wird. Die wiederverwendbaren Verpackungen dürfen dabei nicht teurer sein als die entsprechenden Produkte in einer Einwegverpackung. Diese Vorschriften gelten ebenfalls für Getränke.

Gibt es Ausnahmen in der Gastronomie?

Die Vorschriften gelten nicht für Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, die insgesamt höchstens fünf Beschäftigte haben und deren Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmetern beträgt. Allerdings müssen auch sie ihren Kunden anbieten, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu können.

Welche Vorgaben gelten für den Online-Handel?

Online-Marktplätze sowie so genannte Fullfilment-Dienstleister wie Amazon müssen zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im "Zentrale Stelle Verpackungsregister" verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligen. Das gilt besonders auch für importierte Verpackungen.

Was sagt die Politik zum neuen Gesetz?

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes werden zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem steht der Schutz der Umwelt im Fokus. “Flaschen oder Dosen mit Pfand landen viel seltener in der Natur als solche ohne Pfand", erklärte jüngst Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Die Pfandpflicht unterstützt auch ein hochwertiges Recycling: Flaschen aus Kunststoff werden sortenrein gesammelt und können so leichter zu neuen Flaschen verarbeitet werden. So schaffen wir funktionierende Kreisläufe."

Deutlich mehr Kritik kam dagegen vom Bundesrat. In einer begleitenden Entschließung betonte das Ländergremium, dass man das Gesetz nur gebilligt habe, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert der Bundesrat die Novelle scharf: Sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, sie müsse daher zeitnah nachgebessert werden. Generell forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 20. Januar 2021 um 11:45 Uhr.