Ein elektronischer Heizkostenverteiler an einer Heizung
FAQ

Neue Regeln Was sich für Mieter bei den Heizkosten ändert

Stand: 05.11.2021 15:31 Uhr

Zähler mit Funktechnologie werden Pflicht - und auch die Heizkosten-Abrechnung ändert sich mit neuen Regeln, denen der Bundesrat zugestimmt hat. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter? Wo sehen Kritiker Probleme?

Der Bundesrat hat heute der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt. Die Verordnung der Bundesregierung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen, bringt einige Änderungen für Mieter mit sich. Mit der Neuauflage will die Bundesregierung mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch herstellen. Mieterinnen und Mieter sollen so ihr Heizverhalten anpassen können, CO2-Emissionen einsparen und auch ihre Haushaltskasse schonen.

Welche Neuerungen bringt die neue Heizkostenverordnung?

Zentraler Bestandteil ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Die Heizkostenabrechnung muss künftig ferner einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.

Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Diese Informationen können postalisch, aber auch per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Was ist der Zweck der neuen Regeln?

Ziel der Verordnung ist es laut Bundesrat, Verbraucher zu einem "bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen". Das Heizverhalten soll so angepasst und der Ausstoß von CO2-Emissionen reduziert werden.

Der Wettbewerb soll ebenfalls gefördert werden: Die neu installierten Zähler müssen in der Lage sein, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen. So soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Wettbewerb gegeben ist und die Messdienstunternehmen in einem von wenigen Firmen beherrschten Markt die Preise für ihren Service nicht drastisch erhöhen.

Das Bundeskartellamt hatte zuvor die Branche unter die Lupe genommen - und diese Möglichkeit des Datenaustauschs von Zählern und Heizkostenverteilern empfohlen, um den Wettbewerb zwischen Ablesedienstleistern zu stärken. Laut Deutschem Mieterbund soll das auch den Anbieterwechsel erleichtern.  

Wie steht es um den Datenschutz?

Die installierten Zähler müssen Datenschutz und Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Alternativ können die Zähler auch mit dem sogenannten Smart-Meter-Gateway verbunden werden. Diese Kommunikationseinheit empfängt und speichert die Zählerdaten, bereitet sie für Marktakteure auf und enthält laut Bundesrat ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Was sagen Kritiker?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt, dass die Gesetzesänderung zu Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führen können. Es sei zu befürchten, "dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen".

"Hohe Abrechnungskosten könnten durch den erhöhten Aufwand der notwendigen monatlichen Angaben und Vergleiche entstehen", so Jutta Hartmann vom Mieterbund gegenüber tagesschau.de. Die Kosten der Verbrauchsanalyse seien nach deutschem Recht umlegbare Betriebskosten. "Eine Kostenbegrenzung für die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation sieht der Entwurf nicht vor." Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen.

Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter außerdem zum Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen oder unter gewissen Umständen die Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen. Und: Es müsse erst noch abgewartet werden, ob Vermieter künftig häufiger bereit sind, zu einem anderen, preisgünstigeren, Abrechnungsunternehmen zu wechseln und diese Intention des Gesetzgebers Erfolg haben werde, so Hartmann.

Die Bundesdirektorin des Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz, hatte zuvor ferner kritisiert, dass versäumt worden sei, die einseitige Umlage der CO2-Bepreisung auf die Mieterinnen und Mieter zu beenden: "Das führt gerade für Mieterhaushalte in unsanierten Gebäuden zu deutlich höheren Heizkosten." Überlegungen in der schwarz-roten Bundesregierung, den Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis je zur Hälfte von Vermietern und Mietern tragen zu lassen, waren am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Neuregelung keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Da Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten, entstünden Kostenersparnisse, die auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen sollten. 

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat versucht, den Bedenken von Mieterbund und Verbraucherschützern bezüglich der Kosten Rechnung zu tragen und hat seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert, also bewertet werden solle. Ziel sei es, möglichst frühzeitig zu ermitteln, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat deshalb, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen dürfe. Nach der Evaluation solle geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig sei.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Die Bundesregierung entscheidet nun selbst, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Setzt die Bundesregierung die Wünsche um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Was reagieren die Ablesefirmen?

Der Immobiliendienstleister Ista erfasst eigenen Angaben zufolge bereits in knapp drei Millionen Wohnungen den Verbrauch mit Hilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte. "Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen", heißt es von dem Unternehmen. Insgesamt erfasst Ista nach eigenen Angaben derzeit in rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland den Energieverbrauch. Ista zählt zu den größten Unternehmen der Branche.

Laut Zählerableser Techem sind in den vom Unternehmen betreuten Liegenschaften bereits knapp 80 Prozent der Geräte auf Funktechnologie umgestellt. "Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte in unseren Liegenschaften fernauslesbar sein", so der Anbieter.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 22. Juni 2021 um 16:13 Uhr.