Alte Ölheizung in einem Keller.

Öl- und Pelletheizungen Wenige Verbraucher nutzen Energie-Entlastungsfonds

Stand: 10.10.2023 14:22 Uhr

Wegen steigender Energiepreise hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen für Verbraucher beschlossen. Doch der Entlastungsfonds für Öl- oder Pelletheizungsbesitzer wurde kaum nachgefragt.

Bisher sind erst wenige Anträge für den Härtefallfonds zur Entlastung von Verbrauchern eingegangen, die mit Erdöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Von den zur Verfügung stehenden 1,8 Milliarden Euro an Bundesmitteln wurden Stand Anfang Oktober nur rund 122 Millionen Euro ausgezahlt. Entsprechende Zahlen bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Funke-Mediengruppe hatte zuerst darüber berichtet.

Der Fonds soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mit deutlich gestiegenen Energiepreisen finanzielle Abhilfe schaffen. Entlastet werden können Haushalte, deren Energiekosten sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Maximal ist eine Erstattungsgrenze von 2.000 Euro pro Haushalt vorgesehen.

Kritiker: Hürden für Entlastung zu hoch

Die Bundesregierung hatte den Fonds im vergangenen Jahr nach viel Kritik aufgelegt. Denn die ebenfalls beschlossene Gaspreisbremse hilft nur Haushalten mit Gasheizung; Verbraucher, die mit anderen Energieträgern wie Öl heizen, werden durch sie nicht erreicht.

Allerdings sind die Hürden für Hilfen durch den Entlastungsfonds Kritikern zufolge recht hoch. Auch das Wirtschaftsministerium räumte der epd gegenüber ein, ein möglicher Grund für die wenigen Anträge sei, dass die Preise für die entsprechenden Energieträger im vergangenem Jahr nicht durchgängig hoch gewesen seien und Haushalte oft in Zeiten niedrigerer Preise eingekauft hätten.

Das Antragsprozedere scheint dagegen zu funktionieren. Das Ministerium sagte, dass das Programm in den Bundesländern bisher ohne nennenswerte Schwierigkeiten laufe. Noch bis zum 20. Oktober können Verbraucher Anträge für eine Entlastung für das Jahr 2022 einreichen.

Gas- und Strompreisbremse sollen verlängert werden

Die Preisbremsen für Gas und Strom sollen Plänen der Bundesregierung zufolge bis Ostern 2024 verlängert werden. Sie deckeln den Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte: Die Grenze liegt für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde.

Für Gas gilt derzeit zudem ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Die Bundesregierung will diesen aber wieder ab dem 1. Januar auf 19 Prozent anheben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 10. Oktober 2023 um 14:00 Uhr.