Ein Mann befüllt eine Pelletheizung.
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Öl- und Pelletheizungen Hilfen für weitere Heizarten

Stand: 14.12.2022 10:12 Uhr

Die Ampelkoalition hat sich auf Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Ein Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht rückwirkende Entlastungen zum 1.1.2022 bis 1.12.22 vor.

Von Nicole Kohnert, ARD Berlin

Die Ampelkoalition hat sich auf Härtefallregelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geeinigt, die mit Öl oder Pellets heizen. Einem Eckpunktepapier zufolge, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen private Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1.1.2022 bis 1.12.22 finanziell entlastet werden.

"Bundesländer müssen Details ausarbeiten", Nicole Kohnert, ARD Berlin, zu Einigung über Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen

tagesschau 15:00 Uhr

Maximal 2000 Euro pro Haushalt

Beantragt und abgewickelt werden kann das im jeweiligen Bundesland. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.

Maximal 2000 Euro pro privaten Haushalt kann ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

Verbraucher vor allem im ländlichen Raum

Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt.

Seit Wochen wurde Kritik laut, dass private Haushalte zwar bei der Gas- und Stromrechnung finanziell entlastet werden, beim Heizen mit Öl- oder auch Pellets aber nicht berücksichtigt werden. Vor allem im ländlichen Raum sollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Regelung profitieren.

Martin Polansky, Martin Polansky, ARD Berlin, 13.12.2022 12:02 Uhr

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version stand als Zeitraum für die Härtefallregelung 1.1.2022 bis 31.12. 2022. Im Laufe der Verhandlungen der Ampelfraktionen wurde dann als Stichtag der 1.12.2022 festgelegt. Rechnungen über Öl- oder auch Pelletkauf nach diesem Stichtag können nicht mehr eingereicht werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtet die tagesschau am 13. Dezember 2022 um 16:00 Uhr.