Das Gebäude des Bundesrechnungshofs in Bonn | picture alliance / imageBROKER

Geplantes 200-Milliarden-Paket Rechnungshof kritisiert Kredit für "Doppelwumms"

Stand: 18.10.2022 14:29 Uhr

Der Bund will die Hilfen wegen der hohen Energiepreise über ein weiteres Sondervermögen finanzieren. Dafür sollen im laufenden Jahr Kredite aufgenommen, das Geld aber noch bis 2024 ausgegeben werden. Der Rechnungshof hält das für verfassungswidrig.

Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für das 200 Milliarden Euro teure Hilfspaket gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. "Die vorgesehene Kreditaufnahme 'auf Vorrat' verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es in einem 15-seitigen Bericht an den Haushaltsausschuss.

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen.

Scholz: "Sehr dramatischer Schritt"

Die Bundesregierung hingegen plant, das Hilfspaket über zusätzliche Kredite zu finanzieren, die noch im laufenden Jahr aufgenommen werden. Dies sei ein "sehr weitreichender, sehr dramatischer Schritt", hatte Bundeskanzler Scholz zuvor gesagt.

Aus diesem Sondervermögen sollen bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden. Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht aber dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.

"Intransparenz des Bundeshaushaltsplans"

Der Rechnungshof hatte noch mehr an den Plänen auszusetzen: "Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans", heißt es in dem Bericht. Auch gebe es bereits sehr viele Sondervermögen wie den Klimafonds, einen zur digitalen Infrastruktur und zur Modernisierung der Bundeswehr.

Der Haushaltsausschuss will sich am Mittwoch mit dem Bericht befassen.