Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht vor, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In einer ersten Bundestagsdebatte übte die Opposition teils heftige Kritik. Von Angela Tesch.
Der Bundestag berät heute die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Während ARD-Korrespondentin Anita Fünffinger die Aufhebung des Paragrafen 219a für folgerichtig hält, geht das ihrem Kollegen Hans-Joachim Vieweger zu weit.
Der Paragraf 219a - das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche - ist seit längerem umstritten. Nun hat das Kabinett seine Abschaffung auf den Weg gebracht. Die Umsetzung soll schnell erfolgen.
Ihr Fall hatte zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a geführt, jetzt führte die Reform zu einem neuen Urteil: Die Gießener Ärztin Hänel muss wegen Verstoßes gegen das Abtreibungswerbeverbot eine Geldstrafe zahlen.
In der Debatte über Paragraf 219a wird einiges durcheinandergebracht. Was genau bedeutet eigentlich das Werbeverbot für Abtreibungen? Und worum geht es rechtlich? Von Kolja Schwarz.
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