Baby liegt bei einem Vater auf dem Bauch | picture alliance / dpa

EU-Richtlinie Bald zwei Wochen Vaterschaftsurlaub?

Stand: 18.07.2019 14:20 Uhr

Mutterschutz ist in Deutschland und in der EU eine Selbstverständlichkeit. Bald könnten hierzulande aber auch Väter zur Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub bekommen.

Von Sandra Stalinski, tagesschau.de

Fast unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit ist am 1. Juli eine EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft getreten. Sie stärkt die Rechte von Arbeitnehmern beim Thema Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen und führt hier EU-weite Mindeststandards ein. Und: Sie garantiert Vätern zehn bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt ihres Kindes.

Sandra Stalinski tagesschau.de

Hauptziel der EU ist es, mit dieser Richtlinie einen Anreiz für Väter beziehungsweise zweite Elternteile zu schaffen, sich mehr an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen. Dadurch soll gleichzeitig die Beschäftigungsquote von Frauen angehoben werden. Die liegt laut EU-Kommission nämlich immer noch 11,5 Prozentpunkte unter der von Männern.

Echte Verbesserung für Väter?

Drei Jahre hat die Bundesregierung nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflege von Angehörigen wird sich allerdings hierzulande kaum etwas ändern, weil Deutschland bereits die neuen Mindeststandards erfüllt oder darüber hinausgeht. Lediglich beim Thema Vaterschaftsurlaub wäre eine neue Gesetzgebung eine echte Verbesserung für Väter.

Bislang ist es so, dass Väter zur Geburt ihres Kindes oft regulär Urlaub nehmen. Der geht aber vom Jahresurlaub ab und lässt sich nicht mit jedem Arbeitgeber so leicht aushandeln. Zumal der Zeitraum flexibel gehalten werden muss, da Kinder ja häufig nicht zum errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen.

Vaterschaftsurlaub könnte auch mit Elternzeit verrechnet werden

Die andere Möglichkeit ist: Väter nehmen bereits ab Geburt ihres Kindes zumindest einen Teil ihrer Elternzeit. Im Prinzip erfüllt Deutschland damit bereits die Mindestvorgaben der neuen Richtlinie. Denn die legt lediglich fest, dass Väter den "Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss." Ob diese zehn Tage mit der Elternzeit verrechnet werden oder ob - analog zum Mutterschutz - ein zusätzlicher Vaterschaftsurlaub eingeführt wird, ist der Bundesregierung überlassen.

Infografik

Die will sich derzeit noch nicht festlegen, wie sie die Umsetzung der Richtlinie ausgestalten will. "Bereits heute eröffnet das nationale Recht berufstätigen Eltern sowie pflegenden Angehörigen zahlreiche Möglichkeiten, ihren Pflege- und Betreuungsaufgaben nachzukommen", heißt es in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner von den Grünen, die tagesschau.de exklusiv vorliegt. Man wolle nun prüfen, inwieweit Umsetzungbedarf bestehe.

Idee der Richtlinie: Vaterschaftsurlaub on top

"Unglaublich nichtssagend" findet die Abgeordnete Brantner diese Antwort und befürchtet, dass "die von der EU gewollte Verbesserung für Väter am Ende nicht bei den deutschen Eltern ankommt". Denn auch wenn in Deutschland die Verrechnung der zehn Vaterschaftstage mit der Elternzeit möglich ist, sei die Idee der Richtlinie eine andere. Nämlich, dass "Vaterschaftsurlaub und Elternzeit unterschiedliche Dinge sind und dass es sinnvoll ist, wenn Väter und Mütter rund um die Geburt ihres Kindes gemeinsame Zeit haben."

Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 28. Mai 2019 um 13:48 und am 29. Mai 2019 um 17:00 Uhr.