Zwei Menschen sitzen an den äußertsen Enden einer Parkbank
FAQ

Corona-Epidemie in Deutschland Was ist Ostern erlaubt?

Stand: 09.04.2020 18:07 Uhr

Dieses Osterfest wird nicht so sein wie in den Jahren zuvor. Denn wegen der Coronakrise gibt es viele Verbote. Aber was darf man noch und was nicht? In jedem Bundesland ist es anders.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

"Eine Pandemie kennt keine Feiertage", hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gesagt. Und auch Gesundheitsminister Jens Spahn hat ausdrücklich vor Normalität gewarnt: "Ostern und die nächsten Tage werden sehr entscheidend sein". Nur wenn sich die Menschen auch über die Festtage an die Regeln halten und Kontakte - soweit es geht - vermeiden, wird es bald erste Lockerungen geben können. Das heißt: Kontakte einschränken, wo immer es geht.

Die rechtlichen Vorgaben in den 16 Bundesländern sind dazu jedoch sehr unterschiedlich. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Man muss sich vor Ort informieren, was genau möglich ist.

Ist der Osterspaziergang erlaubt?

In ganz Deutschland kann der Osterspaziergang stattfinden. Die Wohnung zu verlassen und das hoffentlich schöne Wetter zu genießen - das ist erlaubt. Aber da hören die Gemeinsamkeiten zwischen den Bundesländern auch schon auf.

Am strengsten sind die Regeln in Bayern: Hier darf man ausschließlich allein oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands vor die Tür. In Sachsen ist Spazierengehen mit dem Lebenspartner erlaubt, also auch, wenn man nicht zusammen lebt. In allen anderen Bundesländern gilt außerdem die "Eins plus eins"- Regel: Wer allein vor die Tür geht, darf sich mit einer anderen Person treffen.

In Nordrhein-Westfalen darf man sich im öffentlichen Raum darüber hinaus auch noch mit den Menschen treffen, mit denen man in gerader Linie verwandt ist - also mit Großeltern, Eltern, Kindern und Enkeln. Und in Niedersachsen ist in der Verordnung ganz allgemein von "Angehörigen" die Rede, die ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind.

Spaziergänger und Fahrradfahrer im Englischen Garten in München

Die Bundesländer regeln die Ausflüge zum See oder an die Küste unterschiedlich. Man sollte sich vor Ort informieren.

Buch lesen auf der Bank erlaubt?

Sechs Bundesländer erlauben ihren Bürgerinnen und Bürgern das Verlassen der Wohnung nur mit einem triftigen Grund. Sport und Bewegung an der frischen Luft fallen da laut den Corona-Verordnungen jeweils ausdrücklich darunter. Spazieren, Joggen und Radfahren sind also erlaubt. Diese Formulierung bedeutet aber auch: Picknicken, sich im Sitzen unterhalten oder auch nur auf einer Bank ein Buch lesen, das gilt vielerorts nicht als triftiger Grund.

In Sachsen, dem Saarland, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt muss man deshalb damit rechnen, dass die Ordnungskräfte das unterbinden. Auch wenn eine Ansteckungsgefahr hier nicht höher ist als beim Spaziergang zu zweit. Auch in Bayern war das Lesen auf der Bank zwei Wochen verboten. Jetzt hat das Innenministerium verkündet: Es wird nun doch geduldet.

Und der Tagesausflug zum See?

Mecklenburg-Vorpommern hatte nur für die Ostertage tagestouristische Ausflüge verboten. Vom 10. bis zum 13. April, so die Regelung, sollten die Bewohner des Bundeslandes also weder an die Ostseeküste noch zur Mecklenburgischen Seenplatte fahren. In einem Eilverfahren kippte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Regelung aber wieder, Tagesausflüge sind also auch über Ostern erlaubt. Eigentlich wollte Meck Pomm, dass Spaziergänge, Sport und Bewegung vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs stattfinden.

Sachsen hat eine ähnliche Formulierung auch über die Ostertage hinaus in die Verordnung geschrieben. Was "im Umfeld des Wohnbereichs" genau heißt, wird jedoch nicht erklärt. In allen anderen Ländern ist der Spaziergang und Sport auch an einem See oder im Wald möglich, wo man vielleicht sogar hinfahren muss. Natürlich nur mit der erlaubten Anzahl von Personen. Manche Bundesländer haben besonders beliebte Parks und andere Ausflugsziele allerdings auch gesperrt.

Fast Menschenleerer Strand an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern

Fast menschenleerer Strand in Mecklenburg-Vorpommern: Hierher darf man nur reisen, wenn man seine "Kernfamilie" besucht.

Urlaub in Deutschland?

In allen Bundesländern dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe keine Gäste aufnehmen, die privat reisen. Manche Bundesländer verbieten auch den Aufenthalt in der eigenen Zweitwohnung zu touristischen Zwecken. Nach Mecklenburg-Vorpommern darf man grundsätzlich nur noch "einreisen", wenn man seine Kernfamilie besucht: Kinder, Eltern, Großeltern und Lebenspartner.

Nach Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind Reisen aus touristischem Anlass ebenfalls verboten. Auch Campingplätze sind in aller Regel geschlossen. Und wildes Campen ist auch zu Nicht-Corona-Zeiten weitgehend verboten.

Sind Familienfeiern zu Hause erlaubt?

Jetzt wird’s noch komplizierter: Manche Bundesländer machen für Treffen in der eigenen Wohnung gar keine Vorgaben in den Verordnungen. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und wohl auch in Niedersachsen dürfte man sich also rein rechtlich zum Osterbrunch in den eigenen vier Wänden oder auch im eigenen Garten mit Familie, Freunden und Nachbarn treffen.

Fast überall wird aber abseits der rechtlichen Regelungen an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, auch im privaten Raum die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. In Hamburg ist die Veranstaltung von Feierlichkeiten in Wohnungen untersagt. Genauer erklärt ist der Begriff "Feierlichkeit" allerdings nicht. Fällt das Frühstück mit befreundeten Familien schon darunter? Das ist hier ein Graubereich.

In Baden-Württemberg dürfen fünf Personen im nichtöffentlichen Raum gleichzeitig zusammenkommen. Oder auch mehr, wenn sie in gerader Linie verwandt sind: Damit sind wieder die Großeltern, Eltern, Kinder gemeint und auch Enkel mit den jeweiligen Partnern. Obwohl alle Experten raten: Großeltern und Enkel sollten sich auf keinen Fall sehen. Auch Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das Treffen in dieser Kernfamilie, zu der erwachsene Geschwister übrigens nicht gehören. In Schleswig-Holstein hat man kurz vor Ostern die Verordnung noch einmal geändert: Familienfeiern sind nun möglich - mit bis zu zehn Personen. Hier gehören auch Geschwister zum Kreis der möglichen Gäste.

In Thüringen darf nur eine haushaltsfremde Person zu Besuch kommen und mitfeiern.

In Bremen sind private Feiern untersagt. Familiäre Zusammenkünfte werden aber bis zu einer Anzahl von fünf haushaltsfremden Personen geduldet.

In Brandenburg ergibt sich aus der Verordnung selbst keine klare Beschränkung für die eigenen vier Wände, auf der Homepage des Bundeslandes heißt es aber „Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken!“

In allen anderen Bundesländern darf man seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen. Dazu gehört laut den Verordnungen meist der Besuch bei Lebenspartnern oder bei pflegebedürftigen Menschen. Ansonsten sind Besuche im privaten Bereich nach den Verordnungstexten nicht erlaubt.

Leere Kirchenbänke

Gottesdienste fallen in diesem Jahr aus - zumindest mit Gemeinde. Einige finden im Fernsehen oder im Internet ohne Gemeinde statt.

Der Ostergottesdienst?

Ausfallen muss dieses Jahr der Ostergottesdienst vor Ort und zwar in allen Bundesländern gleichermaßen. Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich in allen Verordnungen untersagt. In manchen Bundesländern finden Gottesdienste ohne Gemeinde statt, um sie im Fernsehen oder Internet zu übertragen. Und: Die Kirchen sind in aller Regel geöffnet. Der Besuch zum stillen Gebet ist fast überall erlaubt.

Haben Kommunen eigene Regeln?

16 unterschiedliche Regelungen in 16 Bundesländern sind kompliziert. Zumal die Regierungen die gleichlautenden Regelungen dann oft auch noch unterschiedlich auslegen. So sind Motorradtouren zum Spaß in vielen Bundesländern nicht mehr erlaubt, weil sie keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung darstellen. Im Saarland meint man allerdings, das sei Sport, deshalb sei die Tour erlaubt.

Noch schwieriger wird es, weil einige Städte und Kommunen in Deutschland eigene Regeln haben. Es lohnt sich demnach, sich auch in seinem Ort noch mal zu informieren, was da genau gilt. Und natürlich muss man nicht alles, was erlaubt ist, auch machen. Um so schneller kommen dann vielleicht die Lockerungen.

Wie lauten Bußgelder und Strafen?

Auch bei den Sanktionen ist es in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Manche Bundesländer haben Bußgeldkataloge, in anderen gelten alle Verstöße als Straftaten. Grundsätzlich gilt: In ganz Deutschland wird in der Regel erst einmal ermahnt, wenn man mal versehentlich was falsch macht. Wer aber Absperrbänder abreißt, Partys feiert oder bewusst gegen die Regeln verstößt, der muss auch mit Sanktionen rechnen, die weh tun können.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 09. April 2020 um 11:00 Uhr.