Alexander Kekulé während der Talk-Sendung "Riverboot" (Archivbild: 29.01.2021)

Dienstenthebungsverfahren Gericht entscheidet erneut gegen Virologen Kekulé

Stand: 09.01.2024 17:54 Uhr

Weil er seine Pflichten vernachlässigt haben soll, darf Virologe Kekulé nicht mehr an seiner Uni forschen und lehren. Dagegen ging er vor. Doch auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die vorläufige Dienstenthebung.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die vorläufige Dienstenthebung des Virologen Alexander Kekulé an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bestätigt. Laut Gericht ist der Schritt auch deshalb gerechtfertigt, weil durch einen Verbleib der Dienstbetrieb ernsthaft beeinträchtigt würde.

Die MLU wirft dem in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordenen Wissenschaftler unter anderem vor, über drei Semester seine Lehrverpflichtungen nicht erfüllt zu haben. Laut Pressemitteilung erhebt die MLU zudem den Vorwurf, Kekulé habe ihm obliegende Aufgaben in der Krankenversorgung nicht wahrgenommen.

Bekanntheit erlangte Kekulé während der Pandemie auch mit dem MDR-Podcast "Kekulés Corona-Kompass". Dieser lief bis Ende 2023.

20 Prozent der Bezüge einbehalten

Die Universität hatte bereits im Dezember 2021 eine vorläufige Dienstenthebung erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Hochschule nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 entschied die MLU zudem, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. Die hiergegen gerichteten Anträge des Hochschullehrers wies das Verwaltungsgericht Ende August vergangenen Jahres zurück. Die Beschwerde dagegen blieb beim OVG nun ohne Erfolg.

Der Disziplinarsenat teilte die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bereits die schwerwiegende Verletzung der Lehrverpflichtung über einen Zeitraum von drei Semestern die Prognose der Entfernung des Antragstellers aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlich mache und damit die vorläufige Dienstenthebung rechtfertige. Auch die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge bestätigte das OVG. Der Beschluss ist nach dessen Angaben rechtskräftig. Das Disziplinarverfahren gegen Kekulé ist noch nicht abgeschlossen.

Kekulé könne Vorwürfe nicht nachvollziehen

Kekulé bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Im September gehe ich in den Ruhestand. Ich befürchte deshalb nach diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, dass ich an der Universität Halle keine Vorlesungen mehr halten werde", sagte der 65-Jährige der Nachrichtenagentur dpa. Sachlich könne er die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Dies werde er im Disziplinarverfahren auch darlegen.