Die Leuchtreklame mit dem Schriftzug "City shopping Schildergasse" am Anfang der Fußgängerzone in Köln ist am Abend unbeleuchtet.
Überblick

Energieeinsparverordnung Kältere Räume, weniger Licht

Stand: 01.09.2022 03:02 Uhr

Reduzierte Temperaturen in öffentlichen Räumen, keine angestrahlten Denkmäler: Der Gas- und Energieverbrauch soll bundesweit sinken. Heute tritt der erste Teil der neuen Energieeinsparverordnung in Kraft. Was gilt?

Von Claudia Plaß, ARD Berlin

Heizung runterdrehen

In Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Bibliotheken und Museen wird es kälter - zumindest ein wenig. Mit der heute in Kraft tretenden Energieeinsparverordnung dürfen Büroräume in öffentlichen Gebäuden nur noch bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad geheizt werden. Bislang galt eine empfohlene Mindesttemperatur von 20 Grad. Dort, wo schwere körperliche Arbeit geleistet wird, liegen die Temperaturen künftig noch niedriger.

Große Hallen, Foyers und Flure sollen nach Möglichkeit gar nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von den Regelungen sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas - also Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen wichtig sind für die "Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen", wie es im Wirtschaftsministerium heißt.

Weniger Warmwasser

Ebenfalls in öffentlichen Gebäuden sollen Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher ausgeschaltet werden, wenn sie überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind. Ausnahmen gibt es auch hier etwa für medizinische Einrichtungen, Schulen und Kitas. Weniger Verbrauch von Warmwasser - unter anderem in Hannover ist das bereits beschlossene Sache. So sollen dort in Schwimmbädern und Sporthallen die Duschen kalt bleiben.

Licht aus

Die bundesweite Verordnung sieht vor, dass Denkmäler und Gebäude nachts nicht mehr angestrahlt werden, jedenfalls nicht aus rein ästhetischen Gründen. Notbeleuchtungen dürfen aber weiter brennen. Erlaubt ist auch die kurzzeitige Beleuchtung bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Beim Energiesparen soll vor allem die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Mit den Maßnahmen komme sie ihrer Vorbildfunktion nach, wie das Ministerium betont. Zum Teil sollten sich die Regeln nach Ansicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck als "selbstverständlich" erweisen. Mit gutem Beispiel vorangehen will auch Berlin - dort sieht ein Maßnahmenkatalog vor, dass in öffentlichen Gebäuden weniger geheizt, die Wassertemperatur in Schwimmbädern reduziert wird. 

Geschlossene Türen

Die neuen Vorschriften betreffen auch Unternehmen und Einzelhandel. Dazu gehören geschlossene Türen, damit es drinnen im Geschäft warm bleibt. Im Einzelhandel dürfen also Ladentüren nicht dauerhaft offengehalten werden. Damit Kunden nicht wegbleiben, setzt der Handelsverband Deutschland auf eine Plakatkampagne. Das Motto: Türen zu, Geschäft offen. Um Energie zu sparen, sollen zudem Werbetafeln weniger leuchten.

Entsprechend gilt: Leuchtreklamen werden in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr des Folgetages ausgeschaltet. Dienen sie der Verkehrssicherheit, bleiben sie angeschaltet, zum Beispiel an Bahnunterführungen. Auch Straßenlaternen bleiben an, ebenso dürfen Schaufenster von Geschäften weiterhin beleuchtet werden. 

Mieterinnen und Mieter

Auch Mieterinnen und Mieter sind aufgerufen, ihren Teil beizutragen. Sie dürfen weniger heizen, wenn sie wollen. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag, wonach eine Mindesttemperatur einzuhalten ist, gelten nicht mehr. Wirtschaftsminister Habeck stellte klar: Man wolle "nicht Schlafzimmertemperaturen messen". Mit den Regelungen soll es aber mehr Spielraum auch für Privatleute geben, Energie zu sparen. Damit es keine Schäden in der Wohnung gibt, müssen Mieter aber weiterhin darauf achten, angemessen zu heizen und zu lüften.

Verpflichtet werden Besitzer von Wohngebäuden und Energieversorger - sie müssen ihre Kunden oder Mieter über Energieverbrauch und Kosten, steigende Energiepreise und mögliche Einsparpotenziale informieren. Wer privat einen Swimmingpool nutzen will, muss ins kalte Wasser springen, egal ob drinnen oder draußen. Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, ausgenommen sind Reha-Zentren, Freizeiteinrichtungen und Hotels.

Längerfristige Energiesparmaßnahmen

Nach dem ersten Teil der Verordnungen soll ein zweites Regelwerk im Oktober in Kraft treten, das dann für zwei Jahre gilt. Damit werden längerfristige Energiesparmaßnahmen geregelt. So müssen unter anderem alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen einen Heizungscheck machen.

Wirtschaftsminister Habeck geht davon aus, dass mit dem Maßnahmenpaket der Gasverbrauch "ungefähr im Umfang von zwei, zweieinhalb Prozent" gesenkt wird.  Der Anteil ist also gering - Habeck betonte deswegen auch, man könne sich nicht "zurücklehnen und sagen, das war's dann jetzt". Trotzdem: Das Ministerium geht davon aus, dass mit den Verordnungen ein "kleiner, aber unverzichtbarer Beitrag erreicht" werden könne. Vor dem Hintergrund der Gasknappheit durch fehlende russische Gaslieferungen wollen die EU-Staaten ihren Gasverbrauch um 15 Prozent senken. In Deutschland soll der Verbrauch um 20 Prozent gesenkt werden.

Claudia Plaß, Claudia Plaß, ARD Berlin, 01.09.2022 05:30 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 01. September 2022 um 07:03 Uhr.