
G20-Gipfel in Hamburg Entzug von Akkreditierungen unrechtmäßig
Stand: 20.11.2019 15:18 Uhr
Zwei Journalisten war während des G20-Gipfels in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden, aus Sicherheitsgründen auf Anraten des Verfassungsschutzes. Das war nicht rechtens, entschied ein Gericht nun.
Der nachträgliche Entzug der Akkreditierung von zwei Journalisten auf dem G20-Gipfel 2017 ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht rechtmäßig gewesen. Wie ein Sprecher mitteilte, haben die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, habe es nicht gegeben.
In dem Verfahren ging es um die Klagen zweier Journalisten. Ihre Anwälte betonten, der Entzug der Akkreditierungen sei ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit gewesen. Konkrete Vorwürfe hätten nicht vorgelegen, und die Entscheidung sei nicht aufgrund von Sachverhalten getroffen worden.
Wegen Zeitdrucks keine Überprüfung
Ein Jurist, der für den Bund sprach, betonte in der Verhandlung, die Sicherheitslage in Hamburg habe sich im Verlauf des G20-Gipfels dramatisch verändert. Vom Verfassungsschutz habe es geheißen, dass die beiden Journalisten eine Nähe zu linksextremen Gruppierungen hätten.
Das habe man in der Situation wegen des Zeitdrucks nicht konkret überprüfen können. Man habe kein Risiko eingehen wollen und sich dann für den Ausschluss entschieden. Der G20-Gipfel in Hamburg war von schweren Krawallen überschattet gewesen.

Die Journalisten Heygster und Friedrich kritisierten einen Eingriff in die Pressefreiheit. Bild: dpa
Während des Treffens der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg war es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. In der Folge hatten das Bundespresseamt und Bundeskriminalamt insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen wieder entzogen.
Aktenzeichen: VG 27 K 516.17, 519.17