Hand am Tablet

Geplante Grundgesetzänderung Das sind die Knackpunkte beim Digitalpakt

Stand: 30.01.2019 12:05 Uhr

Der Digitalpakt sorgt für Zoff zwischen Bund und Ländern. Nun hat der Bundesrat die Grundgesetzänderung vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Deshalb wollen die Länder die Änderung nicht mittragen.

Von Sandra Stalinski, ARD-aktuell

Worum geht es beim Digitalpakt?

Weil viele deutsche Schulen beim Thema Digitalisierung Nachholbedarf haben, will der Bund dabei helfen, Schulen mit Laptops, Notebooks, Tablets und Smartboards auszustatten. Unter dem Titel "Digitalpakt Schule" haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung miteinander ausgehandelt. Im Entwurf dazu werden Schritte festgelegt, wie die Digitalisierung von Schulen ausgestaltet wird.

Konkret will der Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode. Los gehen sollte es eigentlich am 1. Januar 2019.

Doch kurz vor Unterzeichnung machten die Länder geschlossen einen Rückzieher. Denn: Damit die Verwaltungsvereinbarung umgesetzt werden kann, ist eine Grundgesetzänderung notwendig, da Bildungspolitik verfassungsrechtlich eigentlich allein Sache der Länder ist. Der entsprechende Gesetzentwurf, den der Bundestag bereits beschlossen hatte, geht den Ländern nun zu weit. Heute haben sie ihn vorerst gestoppt und den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen. Sie stören sich daran, dass das "Kooperationsverbot" erneut gelockert werden soll.

Was ist eigentlich das "Kooperationsverbot"?

Seit der Föderalismusreform von 2006 gibt es das Schlagwort "Kooperationsverbot". Bezeichnet wird damit etwas überspitzt die Tatsache, dass der Bund den Ländern keine Finanzhilfen für Bereiche geben darf, für die ausschließlich die Länder zuständig sind. Das ist insbesondere bei der Bildung der Fall. Ziel war, dass der Bund auf die Bildungspolitik der Länder keinen Einfluss ausüben soll.

Doch weil die Reform von Beginn an umstritten war, wurden schon damals auf Druck der SPD Ausnahmen mit ins Gesetz geschrieben: Bund und Länder können demnach bei internationalen Bildungsvergleichen und bestimmten Vorhaben in der Wissenschaft weiter zusammenarbeiten. 2014 wurde das "Kooperationsverbot" weiter gelockert, allerdings wieder nur für den Bereich der Hochschulen: Seither darf der Bund auch langfristig die chronisch unterfinanzierten Hochschulen fördern.

2017 schließlich wurde der Artikel 104c ins Grundgesetz eingefügt: Dem Bund ist es nun auch möglich, den Gemeinden bei der "kommunalen Bildungsinfrastruktur" finanziell unter die Arme zu greifen. Das heißt, es darf Geld an Kommunen beispielsweise zur Modernisierung von Schulen fließen - allerdings nur für "finanzschwache" Gemeinden.

Diese Einschränkung in Artikel 104c soll mit der aktuellen Grundgesetzänderung nun aufgehoben werden: Künftig sollen an alle Gemeinden Finanzhilfen des Bundes für "gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" in der Bildungsinfrastruktur fließen dürfen.

Der Bund will Geld geben - was haben die Länder dagegen?

Die Länder haben nicht grundsätzlich etwas gegen den Digitalpakt. An ihm wollen sie festhalten. Sie beklagen allerdings, dass der Bund mit der Grundgesetzänderung zu stark in die Länderhoheit bei der Bildung hineinreden wolle.

Tatsächlich dürfte aber etwas anderes eine weitaus größere Rolle spielen: "Die Länder stören sich wohl vor allem daran, dass sie die Hälfte obendrauf legen sollen", meint der Verfassungsrechtler Joachim Wieland. In der vom Bundestag ebenfalls verabschiedeten Neufassung von Artikel 104b kam nämlich im Laufe des Beratungsverfahrens eine entscheidende Ergänzung dazu:

Die Mittel des Bundes sind in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen.

Eine 50:50-Finanzierung bei allen Bund-Länder-Projekten ab 2020 finden die Länder zu weitgehend. Das sei zu viel, sagen einige Länderchefs. Ärmere Länder, die ihren Anteil nicht aufbringen können, könnten das Bundesgeld dann womöglich gar nicht beanspruchen, befürchten sie.

Für den Digitalpakt gilt diese 50:50-Regelung zwar noch nicht, hier ist eine Verteilung von 90:10 zwischen Bund und Ländern vereinbart. Ab 2020 soll die 50:50-Klausel aber für alle Investitionen des Bundes gelten, in Bereichen, die originär Ländersache sind. Neben der Bildung gehören dazu auch der Hochwasser- und Katastrophenschutz.

Ministerpräsidentin Schwesig: 50:50-Regelung ist ungerecht

Morgenmagazin

Was wollen die Länder stattdessen?

Die Länder wollen das zusätzliche Geld des Bundes für Digitalisierung gerne haben. Aus ihrer Sicht ist eine Änderung des Grundgesetzes dafür aber nicht nötig. "Es gibt heute schon im Grundgesetz eine Möglichkeit, aus den Gemeinschaftssteuern den Ländern das Geld zu geben, damit in den Schulen die Digitalisierung vorankommt", sagte beispielsweise NRW-Ministerpräsident Armin Laschet in den tagesthemen.

Ein anderer Vorschlag bezieht sich auf Artikel 91c: Der erlaubt Bund und Ländern bei der Errichtung von informationstechnischen Systemen zusammenzuarbeiten.

Armin Laschet, Ministerpräsident NRW, zum drohenden Scheitern des Digitalpakts

tagesthemen 22:15 Uhr

Warum will der Bund die Grundgesetzänderung?

Die Haushälter von Union und SPD im Bundestag hatten den Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen "schlanken Fuß" machen. "Der Bund hat die Erfahrung gemacht, dass die Länder für die entsprechenden Projekte dann kein eigenes Geld mehr investieren, sondern lediglich die Bundesmittel", sagt Verfassungsrechtler Wieland. Damit wäre unterm Strich für diese Projekte dann womöglich nichts gewonnen.

Eine andere Befürchtung - und auch das ist in der Vergangenheit schon vorgekommen: Die Länder könnten das Geld einfach für andere Zwecke ausgeben als vom Bund vorgesehen. Denn über die Verwendung der Steuermittel entscheiden die Länder alleine. Wenn man lediglich eine politische Vereinbarung über die Verwendung der Gelder trifft, ist diese rechtlich nicht bindend und könnte von den Ländern umgangen werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Länder haben wie angekündigt heute, auf der letzten Plenumssitzung des Bundesrats in diesem Jahr, den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel sei eine "grundlegende Überarbeitung" der geplanten Grundgesetzänderungen.

Nach Einschätzung von Verfassungsrechtler Wieland dürfte es im Laufe des Vermittlungsverfahrens zu einem Kompromiss kommen. Der Bund könne den Ländern beispielsweise bei der 50:50-Regelung entgegenkommen, um zumindest nicht grundsätzlich einen 50-Prozent-Anteil der Länder festzuschreiben.

Bildungsministerin Karliczek im Interview

Mittagsmagazin

Tatsächlich zeichnet sich ein solcher Kompromiss schon ab. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek warb im ARD-Mittagsmagazin erneut dafür, den Digitalpakt auf den Weg zu bringen und signalisierte Gesprächsbereitschaft: Sie wolle zwar sicherstellen, dass das Geld auch in den Schulen ankomme. Sie sei aber durchaus bereit, über die genaue Aufteilung der Kosten noch einmal neu zu verhandeln, vor allem über die 50-50-Regelung.

Mit dem vorgesehenen Starttermin für den Digitalpakt zum Januar 2019 wird es nun nichts mehr. In Regierungskreisen hieß es, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich nun um einige Monate verschieben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 14. Dezember 2018 um 08:00 Uhr.