Ein Mann geht an einem Corona-Schnelltest-Zentrum in der Innenstadt von Schwerin vorbei
FAQ

Coronavirus Was das Ende kostenloser Tests bedeutet

Stand: 30.06.2022 03:25 Uhr

Nun ist also Schluss mit den kostenlosen Corona-Tests für alle. Gleichzeitig steigt die Zahl der Neuinfektionen. Welche Folgen hat die neue Testverordnung und wer bekommt weiter kostenlose Tests?

Wie ist die Corona-Lage?

Die Infektionszahlen steigen. Experten gehen zudem seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht erfasster Fälle aus - unter anderem, weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur diese zählen in der Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI). Auch die Zahl auf Intensivstationen behandelter Corona-Infizierter nimmt laut DIVI-Intensivregister seit einigen Tagen zu und ist derzeit deutlich höher als vor einem Jahr.

Die Testlabore sprechen von einer deutlich erkennbaren "Sommerwelle". Die Zahl der Tests sowie der positiven Befunde ist laut des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin stark angestiegen. Die Positivrate stieg auf 52 Prozent, so die Analyse der Daten aus den beiden vergangenen Wochen. Die Auslastung der Labore liege aber im bundesweiten Durchschnitt mit 30 Prozent auf einem niedrigen Niveau.

Was ändert sich bei den Schnelltests?

Bisher hatte jeder - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann.

Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, "ausgesetzt", wie es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Corona-Testverordnung heißt, der vergangene Woche bekannt wurde. Die überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln sollen laut Ministerium am 30. Juni in Kraft treten.

Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests

Susanna Zdrzalek, WDR, tagesschau 16:00 Uhr

Wer bekommt weiter Gratistests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Kostenlose Corona-Schnelltests soll es künftig weiterhin auch für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer geben.

Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken müssen nicht für einen Schnelltest bezahlen. Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können, können sich weiter kostenlos testen lassen.

Wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Superspreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken.

Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warn-App hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.

Für die Anbieter soll der "Erstattungspreis" von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden: Zu den drei Euro kommen noch 6,50 Euro vom Bund.

Wie soll das kontrolliert werden?

Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten "glaubhaft" gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird.

Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

Welche Nachweise werden noch verlangt?

Wie bisher muss ein "amtlicher Lichtbildausweis" vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf - für die es weiterhin Gratistests gibt - noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen.

Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.

Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Weil es aus Sicht der Bundesregierung zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", hatte Finanzminister Christian Lindner den Schritt begründet.

Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wären es fünf Milliarden.

Wie geht es mit den Corona-Maßnahmen weiter?

Die derzeit geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu Corona laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen. Lauterbach hat bereits eine Reform des Gesetzes angekündigt. Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten eines Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden.

Er sei dabei mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Gespräch und erwarte eine schnelle Einigung, so Lauterbach. Beide Minister verwiesen zuletzt darauf, die wissenschaftliche Evaluation der bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen durch den Sachverständigenrat abzuwarten. Das Gutachten soll am Freitag vorgestellt werden.

Eva Ellermann, Eva Ellermann, ARD Berlin, 30.06.2022 07:15 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 30. Juni 2022 um 06:00 Uhr.