
Beschluss des Bundestages Entlastungspaket in Milliardenhöhe
Hohe Preise beim Heizen, Autofahren und im Supermarkt - um die Bürger zu entlasten, hat der Bundestag ein Entlastungspaket in Milliardenhöhe beschlossen. Der Opposition geht es allerdings nicht weit genug.
Der Bundestag hat mehrere Entlastungen als Ausgleich für die hohen Energie- und Lebensmittelpreise beschlossen. Allein in diesem Jahr sollen die Bürgerinnen und Bürger dadurch knapp 4,5 Milliarden Euro sparen, bis 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren.
Weniger Einkommenssteuer
Konkret wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag ist die Einkommensgrenze, ab der man in Deutschland Einkommensteuer zahlen muss. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommensteuer zahlen - und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.
Höhere Pendlerpauschale
Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb wird die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen. Fernpendler sind Bürger, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen.
Rückwirkend zum 1. Januar können sie 38 Cent pro Kilometer anrechnen, drei Cent mehr als bisher. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten. Auch die Werbungskostenpauschale wird von bisher 1000 auf nun 1200 Euro erhöht.
Sofortzuschlag für Ärmere
Ärmere Haushalte erhalten ab Juli eine finanzielle Entlastung. Der Bundestag beschloss den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene. Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat.
Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.
Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger
Erwachsene Leistungsberechtigte, also etwa Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, um mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro. Das Geld soll ebenfalls im Juli ausgezahlt werden.
Die Entlastung wird erst nach der Steuererklärung für 2022, also im kommenden Jahr im Geldbeutel zu spüren sein.
Kritik von der Opposition
Die Opposition kritisierte, das Paket sei angesichts der steigenden Inflation nicht ausreichend. Die Schritte seien zu gering, kämen zu spät und ungezielt. Die Union kritisierte, der Grundfreibetrag werde nicht hoch genug angehoben. Außerdem komme das Geld bei den Bürgern viel zu spät an, nämlich erst nach der Steuererklärung für 2022 im kommenden Jahr.
Vor allem beim Thema kalte Progression müsse die Regierung aber schneller handeln. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt.