Essen in einer Polystyrol-Einweg-Verpackung

Mehrwegpflicht bei Take-away Meldeportal gegen Verpackungsmüll

Stand: 29.03.2023 09:44 Uhr

Seit Jahresbeginn sind in Restaurants und Cafés Mehrwegangebote Pflicht, doch bei der Umsetzung hapert es. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace will nun mit einem neuen Meldeportal Druck machen.

Take-away verursacht weiterhin große Mengen an Verpackungsmüll - obwohl Verbraucher seit dem 1. Januar ein Anrecht darauf haben, Mitnehm-Essen oder -Getränke in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace will nun den Druck auf die Betreiber von Restaurants, Bistros und Cafés erhöhen. Heute geht ein bereits im Februar angekündigtes neues Meldeportal an den Start. Darüber sollen Verstöße direkt an die jeweiligen Landesbehörden gemeldet werden können, also in der Regel an die Umweltministerien der Länder.

Bußgelder bis zu 10.000 Euro

In dem Portal können Verbraucher die Daten der Geschäfte hinterlegen, die den Regeln aus Sicht der Meldenden nicht nachkommen, und auf Verstöße hinweisen. Basierend auf der eingegebenen Postleitzahl werde der Hinweis per Mail an die jeweilige Landesbehörde geschickt. Im Idealfall solle die Kommune prüfen, ob die Verstöße weiter bestünden und dann dazu auffordern, sie zu beenden, hieß es von Greenpeace.

Bei anhaltenden Verstößen und gegebenenfalls nach weiteren Verwarnungen könnten die Behörden dann Bußgelder verhängen. Laut Gesetz können diese Bußgelder bis zu 10.000 Euro betragen. Die Greenpeace-Expertin für Kreislaufwirtschaft, Viola Wohlgemuth, kritisierte, dass fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes teils nicht einmal die Zuständigkeiten für die Umsetzung geklärt seien. Auf Basis von Testkäufen in der Gastronomie hatte die Organisation zum Jahresbeginn bemängelt, dass viele Betriebe die Vorgaben nicht einhielten.

Ausnahmen für Imbisse und Kioske

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar. Mit der gesetzlichen Vorgabe werden Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichtet, auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Ziel ist es, die Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen einzudämmen. Das Bundesumweltministerium geht im To-go-Bereich von 770 Tonnen Abfall pro Tag aus.

Von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen es jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, eigene, mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 29. März 2023 um 08:20 Uhr.