Nach starken Regenfällen steht diese Wohnung unter Wasser.
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Schäden in Flutgebieten Was von Hochwasser Betroffene beachten sollten

Stand: 04.01.2024 08:15 Uhr

Vollgelaufene Keller, kaputte Autos oder eingestürzte Wände - das Hochwasser hat in den Flutgebieten große Schäden angerichtet. Was sollten Betroffene jetzt tun? Antworten auf einige wichtige Fragen.

Die Überschwemmungen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern haben erhebliche Zerstörungen angerichtet. Wer nach dem Hochwasser Schäden an seinem Hab und Gut zu beklagen hat, sollte einige zentrale Punkte beachten.

Was ist bei Schäden am Haus am wichtigsten?

Wichtigster Punkt ist die eigene Sicherheit, warnen die Verbraucherzentralen. Bevor Schäden dokumentiert oder gar behoben werden können, gilt es, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und den Anweisungen von Feuerwehr, Polizei und Technischem Hilfswerk Folge zu leisten.

Innerhalb eines vom Hochwasser betroffenen Hauses gilt es äußerst vorsichtig zu sein: Ein Sturz im überfluteten Keller kann fatale Folgen haben. Das angesammelte Wasser kann außerdem unter Strom stehen - besondere Vorsicht ist geboten.

Welches sind die nächsten Schritte?

Bevor mit Aufräumarbeiten begonnen wird, sollten Betroffene alle vom Hochwasser verursachten Schäden detailliert dokumentieren. Mit einem Smartphone oder einer Digitalkamera können Schäden festgehalten werden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Wichtig ist in jedem Fall auch, sich möglichst früh mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen. Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an.

Welche Pflichten haben Versicherte?

Zu bedenken ist, dass Versicherte eine Pflicht zur Minimierung des Schadens haben. Betroffene müssen also prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist beispielsweise nur eine geringe Menge Wasser in den Keller gelaufen, sollte sofort nach der Dokumentation der Schäden mit dem Abschöpfen und Trocknen des Kellers begonnen werden - soweit dies gefahrlos möglich ist.

Wer über eine Elementarschadensversicherung verfügt, sollte außerdem den Vertrag genau prüfen: In überflutungsgefährdeten Räumen müssen in der Regel Rückstausicherungen angebracht sein, und es muss für ihre Funktionalität gesorgt werden. Abflussleitungen auf dem versicherten Grundstück müssen freigehalten und Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden. 

Was übernehmen Hausrat- und Gebäudeversicherungen?

Hausratversicherungen übernehmen meist Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Vandalismus, Einbruch, (geplatzte) Wasserleitungen oder Sturm und Hagel. Für Starkregen ist bereits eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um "Naturgefahren" nötig. Werden Haus oder Wohnung durch überlaufende Gullys oder Flüsse unter Wasser gesetzt, greift die Hausratversicherung im Basistarif oft nicht.

Wohngebäudeversicherungen zahlen bei Sturm- und Hagelschäden oder Blitzeinschlägen, übernehmen allerdings ebenfalls meist keine Schäden durch von außen eindringendes Wasser in Folge von Unwettern und Naturkatastrophen. Versicherungsschutz in diesen Fällen besteht nur, wenn eine Elementarschadensabdeckung dazugebucht wird.

Welche Schäden übernehmen Elementarschadenversicherungen?

Die Elementarversicherung übernimmt ergänzend sogenannte Elementarschäden, die durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, aber auch Erdbeben, Lawinen oder einen Vulkanausbruch entstanden sind. Sie kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern muss im Paket mit Hausrat- und Gebäudeversicherungen gebucht werden.

Eine Elementarabdeckung wird jedoch nach Angaben des Branchenverbands der Versicherer heutzutage häufig automatisch mit angeboten. Ein genauer Blick in die Police kann sich hier also lohnen.

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Wer braucht eine Elementarschadenversicherung?

Da Extremwetter-Ereignisse durch die Klimakrise zunehmen und heftiger ausfallen, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Elementarschadenversicherung für Verbraucher, die in gefährdeten Lagen wohnen. Wer sich nicht versichert, muss auf zukünftige staatliche Nothilfen von Bund und Ländern hoffen.

Versicherungspolicen und Selbstbehalte sind in Risikogebieten allerdings oft extrem teuer, da Gebäude in Gefährdungsklassen eingestuft werden. Versicherungen können Hausbesitzer bei hohen Risiken sogar ablehnen - beispielsweise, wenn das Haus direkt an einem Gewässer gebaut ist.  

Kommt eine Pflichtversicherung für Elementarschäden?

Politiker wie Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil haben sich für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Mit der voranschreitenden Klimakrise könne der Staat nicht überall Hilfe garantieren. Die hohen Kosten würden bei einer breiten Einführung einer Pflichtversicherung abgemildert, so Weil. Auch der Bundesrat hatte den Bund im vergangenen Jahr aufgefordert, eine Versicherungspflicht auszuarbeiten.  

Das Bundesjustizministerium teilte auf NDR-Anfrage mit, dass eine Pflichtversicherung "nicht komplett ausgeschlossen" sei. Allerdings seien hohe Prämien, die in manchen Regionen zu zahlen wären, "sozialpolitisch schwer vertretbar". Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft warnte vor deutlich steigenden Prämien und forderte ein Gesamtkonzept aus Prävention und Klimafolgenanpassung, Vorsorge für den Katastrophenfall und Versicherungsschutz.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte der Pflichtversicherung noch im Dezember eine Absage erteilt. "In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht", so der FDP-Politiker vergangenen Monat. Die Bundesländer hätten jedoch Möglichkeiten, selbstständig eine Versicherungspflicht einzuführen.


Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR in "Hallo Niedersachsen" am 02. Januar 2024 um 19:30 Uhr.