In Brand geratene Funksteckdosen.

Mangelnde Sicherheit Mehr als 5.700 Produkte aus dem Verkehr gezogen

Stand: 28.08.2023 15:29 Uhr

Die Bundesnetzagentur hat Tausende elektronische Geräte aus dem Handel genommen, weil sie in Deutschland nicht zugelassen sind. Die Behörde warnt besonders vor Billigware aus Fernost.

Von Christian von Stülpnagel, WDR

Man drückt den Lichtschalter in der Küche - und auf einmal geht das Radio aus. Oder das WLAN funktioniert nicht mehr, weil das Babyphone auf dem Tisch steht. Das kann Zufall sein; es mag aber auch daran liegen, dass die Geräte nicht den Qualitätsstandards entsprechen - und deshalb in Deutschland eigentlich verboten sind.

Die Bundesnetzagentur in Bonn überprüft jedes Jahr stichprobenartig elektronische Geräte und zieht Produkte aus dem Verkehr, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. "Da haben wir zum Beispiel Drohnen, die laut Verpackung für ein Alter ab drei Jahren zugelassen sind", erklärt Fiete Wulff von der Bundesnetzagentur. "Die bergen aber ein Verletzungspotenzial und dürfen deshalb nicht an Kinder verkauft werden."

Andere Geräte, zum Beispiel eine Türklingel mit eingebauter Kamera und Funkverbindung, nutzen für die Datenübertragung Frequenzbänder, die in Deutschland eigentlich gesperrt sind - etwa zum Schutz des Fernseh- oder Radioempfangs oder weil Bundeswehr und Rettungsdienst diese Frequenzen für ihre Funkkommunikation verwenden.

Mehr als 45 Millionen Einzelgeräte betroffen

In diesem Jahr hat die Bundesnetzagentur bereits mehr als 5.700 Produkte verboten und 45 Millionen einzelne Geräte aus dem Handel genommen; darunter auch Steckdosen, die sich per Fernbedienung ein- und ausschalten lassen, aber keinen Schutz vor Überlastung bieten. "Wir sehen auch einen Boom in gewissen Marktbereichen", sagt Behördensprecher Wulff. "In diesem Jahr haben wir zum Beispiel viele Wechselrichter für Balkonkraftwerke bei uns im Labor."

In den vergangenen Monaten haben sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der hohen Energiepreise Solarmodule zugelegt. Dazu gehört ein Wechselrichter: Er wandelt den Gleichstrom, der von einer Photovoltaik-Anlage produziert wird, in Wechselstrom um. Die Bundesnetzagentur hat ein Modell vom Markt genommen, das Störungen im Stromnetz verursachen kann und schlecht gegen Stromschläge isoliert war. "Die Hersteller reagieren auf unsere Kritik und bessern dann nach", so Wulff.

Oft fehlt das CE-Kennzeichen

Ein Umsteuern der Produzenten gebe es auch bei sogenannten "Smart Toys": Kinderspielzeug, das etwa auf Sprachbefehle reagiert oder eine eingebaute Kamera hat. "Die haben wir lange Zeit sehr häufig beanstandet, weil das Spionagegerät sein kann. Aber jetzt sind die Hersteller da sensibler geworden."

Die Bundesnetzagentur schaut sich bei ihrer Überprüfung elektronische Geräte aus dem Einzelhandel an, vor allem aus Onlineshops. "Wir arbeiten außerdem mit dem Zoll zusammen. Die haben meist ein gutes Gespür dafür, was in Deutschland zugelassen ist und was nicht", erklärt Wulff. Viele Importprodukte landen bei den Prüfern auf dem Schreibtisch, "besonders aus Fernost, namentlich China". Ihnen fehlt das in der Europäischen Union obligatorische CE-Kennzeichen, mit dem ein Hersteller versichert, dass das Gerät funktioniert. Auch Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind oftmals nicht dabei.

Störsender in Deutschland verboten

Einige Produkte sind in Deutschland generell verboten, etwa Störsender, mit dem man Telefongespräche in der Umgebung verhindern kann. Andere, etwa Spielzeugfunkgeräte, sind eigentlich harmlos, stören in Deutschland aber zum Beispiel den DSL-Empfang. "Einige Hersteller, vor allem von sehr billigen Geräten, verzichten aus Kostengründen auf die Konformitätsprüfung, ob ihre Geräte in Deutschland und der EU zugelassen sind", so Wulff.

Er rät deshalb den Kunden dazu, beim Kauf die Augen offen zu behalten: "Wenn ein Produkt sehr billig ist im Vergleich zu anderen, ähnlichen Produkten, sollte ich vorsichtig sein." Markenprodukte seien weniger betroffen. Außerdem solle man auf Kennzeichen wie das CE-Siegel oder eine Prüfung vom TÜV achten.

Eine Garantie, dass ein Produkt funktioniere, sei das zwar noch nicht - aber dann sei es wahrscheinlicher, dass beim Druck auf den Lichtschalter das Radio auch an bleibe.