Kunden stehen in einer Starbucks-Filiale. Links ein Plakat mit Abbildungen von aromatisiertem Kaffee und einem Drehständer mit Kaffeebohnen.

Sammelklage gegen Starbucks Darf Mango-Limonade ohne Mango sein?

Stand: 19.09.2023 11:14 Uhr

Muss in einer Mango-Limonade auch tatsächlich die bezeichnete Frucht enthalten sein? Diese Frage soll nun gerichtlich geklärt werden. Die Kaffeehaus-Kette Starbucks konnte eine entsprechende Sammelklage nicht abwenden.

"Where's the beef?" Der Werbeslogan aus den 80er Jahren, mit dem eine Burgerkette die Produktqualität der Konkurrenz anprangerte, ist in Nordamerika sprichwörtlich geworden, um Fälle mangelnder Substanz zu beschreiben. "Where's the mango?" wird es so weit nicht bringen, wirft aber ein Schlaglicht auf die verbreitete Praxis von Anbietern, Zutaten durch Geschmacksstoffe zu ersetzen.

In den USA muss sich jetzt die Kaffeehaus-Kette Starbucks Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. Der Antrag des Unternehmens, den größeren Teil der Sammelklage abzuweisen, ist gescheitert. Schließlich erwarteten viele Verbraucher, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten, erklärte der Bezirksrichter John Cronan in Manhattan.

Mango-Limonade ohne Mango

Kunden hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht. Die Kläger Joan Kominis aus New York und Jason McAllister aus Kalifornien erklärten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstoße gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten. Die Kläger fordern Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe zu vertreten.

Starbucks argumentierte dagegen, die Produktnamen beschrieben den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten. Auf den Getränke-Karten seien die Geschmacksrichtungen beworben. Und wenn Verbraucher Fragen hätten, könnten Mitarbeiter diese beantworten.

Zutat oder Geschmacksbeschreibung?

Richter Cronan erklärte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff "Vanille", der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass "Mango" oder "Passionsfrucht" Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten.

Außerdem könne es sehr wohl Verwirrung geben, weil andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch wirklich enthielten. So sei in der Ice Matcha Tea Latte tatsächlich Matcha, und Honey Citrus Mint Tea enthalte Honig und Minze.