Gmail

Urteil des EuGH Gmail ist kein Telekommunikationsdienst

Stand: 13.06.2019 11:58 Uhr

Telekommunikationsdienste müssen in Deutschland Auflagen beim Datenschutz und bei der Zusammenarbeit mit Ermittlern erfüllen. Die Bundesnetzagentur wollte erreichen, dass dies auch für Gmail gilt - scheiterte aber nun vor dem EuGH.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Web-Maildienste wie Gmail nicht an die gesetzlichen Regeln für Telekommunikationsdienste gebunden sind. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilten die Richter in Luxemburg. Das bedeutet, dass Gmail und vergleichbare Webangebote nicht den neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit unterliegen.

In Deutschland gelten für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten besondere Vorgaben. Sie müssen unter anderem Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Die Bundesnetzagentur hatte seit 2012 von Google verlangt, diese Pflichten zu erfüllen, weil sein Maildienst Gmail ein solcher Telekommunikationsdienstleister sei.

Google wehrte sich gegen Bundesnetzagentur

Der US-Konzern wehrte sich mit juristischen Mitteln dagegen. Google argumentierte, dass Gmail als Webmail-Dienst das bestehende Internet zur Telekommunikation nutze. Der Konzern selbst "betreibe" aber kein Telekommunikationsnetz, vermittle den Kunden keinen Zugang zum Internet und kontrolliere auch nicht die Datenübertragung.

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen legte die zentrale Streitfrage den Richtern in Luxemburg vor, weil das deutsche Telekommunikationsgesetz auf der entsprechenden EU-Richtlinie basiert.

Richter folgten Google-Argumentation

Der EuGH entschied nun, dass Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, keine Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht". Damit folgten die Richter der Argumentation von Google.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 13. Juni 2019 um 13:00 Uhr.