Soziale Medien Facebook Twitter und YouTube
FAQ

Strengere Regeln für Internetkonzerne Was das neue EU-Digitalgesetz besagt

Stand: 23.04.2022 16:02 Uhr

Mit einem neuen Gesetz will die EU Internetkonzerne dazu verpflichten, künftig schneller und besser gegen Hetze, Desinformation und gefälschte Produkte vorzugehen. Was das konkret bedeutet und für wen es gilt - ein Überblick.

Nach einem letzten Verhandlungsmarathon haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) geeinigt. Es soll für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach mit Blick auf die Regelungen von einer historischen Einigung. Was das Gesetz genau besagt und wie es nun weitergeht - ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Regelungen.

Einigung auf EU-Digitalgesetz gegen Hass und Desinformation im Internet

Gudrun Engel, ARD Brüssel, tagesthemen, tagesthemen, 23.04.2022 23:15 Uhr

Für wen soll das Gesetz gelten?

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln für digitale Dienste gelten, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Die EU will aber besonders die sehr großen Onlinekonzerne stärker regulieren. Als sehr groß gelten Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern. Das sind potenziell rund 20 Unternehmen, darunter Google mit dem Tochterkonzern YouTube, Meta mit Facebook und Instagram, Microsoft mit seinem sozialen Netzwerk LinkedIn, Amazon, Apple und Twitter. Diese großen Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben.

Was besagt das Gesetz konkret?

Ziel sind verbindliche Regeln für das Internet nach dem grundsätzlichen Prinzip: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Das gilt etwa für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Für die Plattformen heißt das, dass sie mehr Verantwortung dafür übernehmen sollen, was bei ihnen passiert.

Regelungen gegen Hass und Hetze im Netz

So gilt grundsätzlich, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Richtwert sind 24 Stunden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Onlineplattformen sollen zudem Nutzerinnen und Nutzer sperren, die häufig illegale Inhalte wie Hassreden oder betrügerische Anzeigen verbreiten. Dies soll für eine Vielzahl von Plattformanbietern gelten, nicht nur für die größten wie Instagram, Facebook und YouTube.

Zugleich soll das Gesetz sicherstellen, dass Meinungsfreiheit grundsätzlich geschützt bleibt. So soll ein Unterschied gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen.

Werbeanzeigen, Algorithmen und Fälschungen

Große Plattformen sollen ihren Nutzern künftig mehr Einfluss dabei einräumen, welche Werbeanzeigen ihnen angezeigt werden. Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen.

Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern Wahlmöglichkeiten bieten. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen sie die wichtigsten Parameter dazu veröffentlichen. Nutzerinnen und Nutzer sollen in den AGB auch erfahren, wie sie diese ändern können. An den meist geheimen Empfehlungsalgorithmen gibt es immer wieder Kritik. Die ehemalige Facebook-Angestellte Frances Haugen etwa kritisierte, dass Facebook aus Profitinteresse bewusst Algorithmen einsetze, die polarisierende Inhalte fördern. 

Sogenannte "dark patterns", also manipulative Design-Praktiken, sollen künftig verboten werden. Diese nutzen manche Unternehmen, um Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu drängen. Auch sonst werden irreführende Benutzeroberflächen - etwa bei der Cookie-Auswahl - weitgehend verboten. Marktplätze werden zudem künftig dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen.

Krisenmechanismus zu Krieg, Pandemie und Terror

Neu ist zudem ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser soll in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatoren auslösen und dann über Maßnahmen der sehr großen Dienste entscheiden. Online-Plattformen könnten etwa gezwungen werden, Informationen an Aufsichtsbehörden und Experten abzugeben.

Was passiert bei Verstößen?

Bei Verstößen drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Laut der Nachrichtenagentur Reuters könnten das bei Facebook - gemessen am Umsatz von knapp 118 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr - bis zu sieben Milliarden Dollar sein. Bei wiederholten Verstößen könnte Firmen demnach sogar verboten werden, in der EU Geschäfte zu machen. Außerdem soll ein Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängt werden können, um einen Verstoß gegen den DSA zu beenden.

"Das ist das Problem der Plattformen", Gudrun Engel, ARD Brüssel, zum EU-Digitalgesetz

tagesschau24 17:00 Uhr

Wie will die EU ihre Regeln durchsetzen?

Die sehr großen Digitalkonzerne sollen der EU-Kommission Zugang zu ihren Daten gewähren, damit sie die Einhaltung der Regeln beaufsichtigen kann. Bei den kleineren Internetfirmen soll eine zuständige Behörde mit Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen in dem jeweiligen EU-Land, in dem die Firma ihren Hauptsitz hat, die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Für Deutschland ist noch nicht geklärt, welche Behörde das übernimmt. Infrage kommen etwa die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten.

Wie wirken sich die Regeln auf das deutsche NetzDG aus?

Schon vor Jahren war Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet vorgeprescht. Dieses dürfte durch den DSA nun hinfällig werden - auch, wenn das EU-Gesetz etwa bei den Löschfristen hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt. Insgesamt hat der DSA jedoch einen deutlich größeren Geltungsbereich. Das zuständige Bundesverkehrsministerium teilte inzwischen mit, dass ein Digitale-Dienste-Gesetz erarbeitet werden solle und die bestehenden nationalen Gesetze umfänglich überarbeitet werden müssten.

Wie geht es nun weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Deal noch einmal formell bestätigen. Nach Inkrafttreten ist noch eine Übergangsfrist von 15 Monaten vorgesehen. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln nach Angaben der EU-Kommission bereits vier Monate, nachdem sie geschaffen worden sind, gelten.

Alexander Göbel, Alexander Göbel, HR Brüssel, 23.04.2022 14:46 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 Aktuell am 23. April 2022 um 13:07 Uhr.