Ein Schild in einem Laden
Hintergrund

Die Regeln der Bundesländer Wo Geimpfte mehr Freiheiten genießen

Stand: 01.05.2021 13:15 Uhr

Bundesweit einheitliche Lockerungen für vollständig gegen Corona Geimpfte gibt es noch nicht - die Regelungen in den Ländern unterscheiden sich. Was gilt wo - und was ist geplant? Ein Überblick.

Die Ausgangslage

Die Zahl der vollständig gegen das Coronavirus geimpften Menschen in Deutschland steigt stetig. Eine Infektionsgefahr geht von ihnen kaum noch aus. Entsprechend groß ist der Druck, ihnen wieder mehr neue alte Freiheiten zu gewähren. Es geht schließlich um Grundrechte. Beim Impfgipfel Anfang der Woche konnten sich Bund und Länder aber noch nicht gemeinsam dazu durchringen. Die Entscheidung wurde vertagt.

Mehrere Bundesländer preschten daraufhin vor und änderten ihre Verordnungen so, dass nachweislich Geimpfte mit negativ Getesteten rechtlich gleichgestellt sind. Das bundesweite Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern eine solche Vorab-Regelung. Nächste Woche nun könnten bundesweite Lockerungen für Geimpfte auf den Weg gebracht werden. Wenn Kabinett, Bundestag und Bundesrat mitziehen. Bis dahin gelten von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.

Baden-Württemberg

Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test mehr vorzulegen, wenn sie beispielsweise zum Friseur oder in den Zoo möchten. Zudem entfällt die Quarantäne bei der Einreise aus Hochinzidenzgebieten, nicht aber aus Virusvariantengebieten. Außerdem müssen sie bei Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person nicht mehr in Quarantäne. Auch bei stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Änderungen: Wenn 90 Prozent der Heimbewohnerinnen und Bewohner geimpft wurden, sind wieder mehr Besuche möglich.

Bayern

Im Freistaat werden vollständig Geimpfte grundsätzlich negativ Getesteten gleichgestellt. Diese Menschen können also beispielsweise zum Terminshopping, ohne sich vorher testen lassen zu müssen. Sie sind außerdem von der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet befreit, wenn sie keine coronatypischen Symptome zeigen und sich nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben. Zudem müssen sie sich als enge Kontaktpersonen zu einem Corona-Fall nicht mehr in Quarantäne begeben.

Berlin

Auch in der Hauptstadt werden vollständig Geimpfte wie Menschen mit einem negativen Covid-19-Test eingestuft. Sie dürfen beispielsweise ohne Test Einkaufen oder zum Friseur. Dasselbe gilt für all jene, die in den vergangenen sechs Monaten schon einmal infiziert waren und und deren Erkrankung 28 Tage zurückliegt.

Zudem werden diese Gruppen von der Quarantänepflicht ausgenommen: Sie müssen sich also nicht mehr isolieren, wenn sie als Kontaktperson einer Infizierten oder eines Infizierten identifiziert wurden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Brandenburg

Vollständig Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen - also beispielsweise beim Friseurbesuch. Zudem sind sie bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie weiterhin einen negativen Test vorlegen. Allerdings müssen sie ausdrücklich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sein, Sputnik V zählt also nicht. Zudem gelten die Lockerungen nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten - wie zum Beispiel Brasilien oder Indien.

Bremen

In der Hansestadt wird sich der Senat in der kommenden Woche damit befassen, eine tatsächliche Gleichstellung vollständig geimpfter Personen mit negativ getesteten Personen zu gewährleisten.

Hamburg

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hatte nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern vor schnellen, unvorsichtigen Schritten gewarnt. Man wolle den Verordnungsentwurf des Bundes abwarten. Der ist für nächste Woche geplant. Daher gibt es in Hamburg noch keine besonderen Rechte für vollständig Geimpfte - mit Ausnahme von Alten- und Pflegeheimen. Hier dürfen sich geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner wieder ohne Maske und Mindestabstand treffen. Auch die strikte Besuchsregel wurde gelockert.

Hessen

Vollständig gegen Corona Geimpfte sind rechtlich mit negativ getesteten Menschen gleichgesetzt. Dies gilt beispielsweise beim Friseurbesuch oder beim Einkaufen. Zudem entfällt auch hier die Quarantänepflicht für durchgeimpfte Reiserückkehrer.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Testpflicht für komplett gegen Corona geimpfte Menschen fällt von Samstag an weg. Sie können dann beispielsweise ohne Test zum Friseur, in den Zoo oder in den Baumarkt gehen. Auch das Übernachten in Hotels oder Pensionen aus dienstlichen Gründen soll möglich sein, ohne zusätzlichen Corona-Test. Erleichterungen sind auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern geplant.

Niedersachsen

Für vollständig Geimpfte entfällt generell die Testpflicht bei Friseur, Einkauf oder ähnlichem - auch in Gebieten mit einer Hochinzidenz. Bei Einreisen werden sie ebenso behandelt wie Personen, die über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) verfügen. Vollständig Geimpfte können zudem von individuellen Schutzmaßnahmen wie Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, solange sie keine Symptome aufweisen. 

Nordrhein-Westfalen

Vollständig Geimpfte und Genesene werden in Nordrhein-Westfalen ab Montag mit negativ Getesteten gleichgestellt. Die Testpflicht im Einzelhandel, bei Besuchen in Zoos und Botanischen Gärten oder beim Friseurbesuch fällt für sie weg. Auch die Testpflicht in Schulen entfällt für diese Personengruppe - allerdings werden Schüler bislang kaum geimpft. Zudem müssen Reisende, die vollständig geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert waren und aus Corona-Risikogebieten nach NRW kommen, sich nicht mehr in Quarantäne begeben.

Rheinland-Pfalz

Vollständig Geimpfte sind generell Menschen mit negativem Test gleichgestellt, auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Für sie gilt auch keine Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet.

Saarland

Bislang gibt es keine Sonderregelungen für vollständig Geimpfte. Sie sind aber ab Montag, 3. Mai, geplant. Die entsprechende neue Verordnung soll in Kürze beschlossen werden.

Sachsen

Auch im Freistaat gibt es bislang keine Erleichterung, diese sind aber geplant. Das Kabinett will am 4. Mai über eine neue Verordnung abstimmen. Vorgesehen ist unter anderem, dass vollständig Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgesetzt werden. Dies soll dann voraussichtlich ab dem 10. Mai gelten.

Sachsen-Anhalt

Vollständig Geimpfte werden behandelt wie negativ Getestete. Sie können etwa zum Friseur oder in ein Geschäft gehen, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte Besucher in Pflegeeinrichtungen. Ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist.

Schleswig-Holstein

Geimpfte und Getestete sollen gleichgestellt werden, allerdings erst ab der nächsten Landesverordnung. Diese würde dann ab dem 10. Mai gelten. Das Land hat aber bereits für Pflegeeinrichtungen Einschränkungen von Besuchen abgebaut und in den Heimen wieder mehr Gruppenaktivitäten ermöglicht.

Thüringen

Vollständig Geimpfte sollen grundsätzlich mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Eine entsprechend geänderte Verordnung soll laut Staatskanzlei am 5. Mai in Kraft treten.