Foto eines Bildschirmes mit den hashtags #hetze und #hass
Exklusiv

Hasskriminalität im Netz BKA wartet auf Meldungen

Stand: 31.05.2022 15:49 Uhr

Beim Bundeskriminalamt gibt es seit einigen Monaten eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet. Doch bislang laufen entsprechende Meldungen nur schleppend ein.

Sie sollte eigentlich längst beim Bundeskriminalamt (BKA) angekommen sein: die Flut an Meldungen zu Hass-Postings im Internet, zu rassistischer und antisemitischer Hetze, Morddrohungen, Holocaust-Leugnung und Beschimpfungen. Er gehe von einem jährlichen Vorgangsaufkommen von "circa 250.000 Meldungen aus, aus denen sich rund 150.000 Ermittlungsverfahren ergeben könnten", sagte BKA-Präsident Holger Münch im vergangenen Jahr.

Die Prognose aber hat sich bislang nicht bewahrheitet. Dabei findet weiterhin Hetze in großem Umfang im Netz statt. Im BKA ist man grundsätzlich gut aufgestellt, um die Hetzer schneller ausfindig zu machen und vor Gericht stellen zu können. Es läuft allerdings eher schleppend, könnte man sagen. Denn die sozialen Netzwerke helfen nicht so, wie es deutsche Behörden gerne hätten.

Onlineplattformen sollten liefern

Am 1. Februar nahm die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA ihre Arbeit auf. Monatelang wurde die neue Einheit aufgebaut, es wurden Räumlichkeiten geschaffen, Konzepte geschrieben und Abläufe geprobt. Das BKA soll als Koordinierungs- und Schnittstelle fungieren und Meldungen zu mutmaßlich strafbaren Online-Postings entgegennehmen, bewerten und dann an die zuständigen Landesbehörden weiterleiten.

Die ganz überwiegende Zahl dieser Meldungen sollte von den Betreibern von Onlineplattformen wie etwa Facebook, Youtube, Instagram oder Twitter kommen. Denn nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sind diese Unternehmen gesetzlich verpflichtet, strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern auch an die Strafverfolgungsbehörden zu melden - und zwar mit den Daten der verdächtigen Nutzer wie E-Mail- oder IP-Adressen.

Die Betreiber der sozialen Medien aber weigern sich bislang, solche Inhalte zu melden. Google und Meta (vormals Facebook) reichten im Juni 2021 zwei Eilanträge beim Verwaltungsgericht in Köln ein und waren damit teilweise erfolgreich. Im März 2022 entschied das Gericht, dass der Gesetzgeber bei der Einführung des Paragraphen 3a des NetzDG, der eine Verpflichtung der Weitergabe von Nutzerdaten an das BKA vorsieht, gegen EU-Vorschriften verstoßen habe, und zwar gegen das Herkunftslandprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (ECRL).

Demnach ist für Anbieter elektronischer Dienste in der EU das Recht jenes Landes maßgebend, in dem sich der Firmensitz befindet. Im Fall von Google und Meta wäre dies eben nicht Deutschland, sondern Irland.

Warten auf die EU

Das Bundesjustizministerium wiederum legte gegen die Entscheidung aus Köln keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. "Nach Prüfung der Beschlüsse setzt das Bundesamt für Justiz die Meldepflicht an das BKA nach § 3a NetzDG im Moment nicht durch", sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf WDR-Anfrage. Es sei jedoch absehbar, dass es bald europaweit einheitliche Regeln für soziale Netzwerke geben werde.

"Die Gesetzgebungsorgane des Bundes werden voraussichtlich im Laufe dieses Jahres den Digital Services Act (DSA) beschließen", so die Sprecherin. "Mit dessen Anwendbarkeit werden sich die meisten Fragen erledigt haben, die Gegenstand der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln sind."

Die deutschen Strafverfolger setzen also alle Hoffnungen auf eine europäische Lösung. Bis es soweit ist, kann es noch dauern. Zwar hat man sich auf EU-Ebene Ende April auf eine Fassung des DSA geeinigt, allerdings muss das Europaparlament noch zustimmen. Dann gibt es eine Übergangsfrist von 15 Monaten, für besonders große Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Nutzern sollen die Regelungen allerdings bereits nach drei Monaten gelten.

Staatsanwaltschaften melden verdächtige Inhalte

Beim BKA arbeitet man derweil mit einem alternativen Modell, sozusagen auf Sparflamme. Die sozialen Netzwerke hätten sich "trotz entsprechender Aufforderungen technisch nicht an das BKA angebunden", so eine Sprecherin der Behörde, "so dass von diesen elektronisch keine Meldungen von strafbaren Inhalten an das BKA übermittelt werden". Daher würden nun dezentrale Meldestrukturen, die in den Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, zentral im BKA zusammengeführt.

In der Praxis bedeutet das: Statt der Tech-Giganten melden bislang regionale Schwerpunktstaatsanwaltschaften, etwa die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln oder die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, verdächtige Online-Inhalte an das BKA. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen, beispielsweise die Aktionsprogramme "Hessen gegen Hetze" und "Keine Macht dem Hass" oder die Meldestelle "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg.

Die Meldungen zu den Hass-Postings erfolgen jedoch meist ohne die Nutzerdaten. Die Ermittler müssen diese Informationen folglich bei den Onlineplattformen einzeln über Formulare erfragen. Wie viele Meldungen die neue Zentralstelle im BKA seit ihrer Gründung bearbeitet hat und wie viele Ermittlungsverfahren daraus hervorgegangen sind, will die Behörde auf Anfrage nicht mitteilen. 

Die Zahl politisch-motivierter Straftaten, so teilten es Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BKA-Chef Holger Münch kürzlich mit, stieg indes im vergangenen Jahr mit 55.048 Delikten auf das höchste Niveau seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2001. Zunahmen gab es insbesondere bei antisemitischen und homophoben Straftaten.