Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft.
Exklusiv

Terrorgruppe NSU Ermittlungen gegen mutmaßliche Helfer eingestellt

Stand: 14.09.2022 12:00 Uhr

Wer hat der Terrorgruppe NSU geholfen? Ermittlungen dazu liefen nach dem Urteil gegen Beate Zschäpe weiter. Nun stellte die Bundesanwaltschaft nach SWR-Informationen fünf Verfahren ein, fünf sind noch offen.

Von Holger Schmidt, SWR, ARD-Terrorismusexperte

Sie sollen von den Taten der drei Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gewusst, Waffen organisiert, Mietverträge für sie geschlossen oder insgesamt ihr Untertauchen und das Leben im Untergrund ermöglicht haben - so lautete lange Zeit die Hypothese der Ermittler bezogen auf Max-Florian B., Matthias D., Mandy S., Thomas S., der mittlerweile einen anderen Nachnamen hat, und Jan W.

Doch die Frau und die vier Männer können nun aufatmen: Der Generalbundesanwalt sieht keinen "hinreichenden Tatverdacht", wie es in der Sprache der Juristen heißt. Die Verfahren werden eingestellt, weil die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren aus Sicht der Behörde nicht für eine Anklage reichen. Die Bundesanwaltschaft hat die Einstellung bestätigt.

Schwierige Beweisführung

Für Beobachter des Verfahrens kommt das nicht unerwartet. Schon beim engeren Kreis der Helfer des NSU, die am Oberlandesgericht München auf der Anklagebank saßen, wurde deutlich, wie schwierig die Beweisführung in einem Milieu ist, in dem Schweigen oberstes Gebot und Heimlichkeit das ständige Bemühen aller Beteiligten war.

Spätestens als die Bundesanwaltschaft auch vor dem Bundesgerichtshof nicht mit ihrer Argumentation durchdringen konnte, dass der Freund und Helfer des Terrortrios, Andre Eminger, eine größere Rolle hatte, als das Münchner Gericht geurteilt hatte, wurde mit einer vorläufigen Einstellung der noch offenen Verfahren gerechnet. Zwar sind vorläufige Einstellungen nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung nicht das letzte Wort. Doch in der Regel sind sie für die Beschuldigten das Ende des Verfahrens.

Keine gerichtsfesten Beweise

Noch nicht aufatmen können vier weitere Personen, gegen die der Generalbundesanwalt noch immer ermittelt. Darunter ist Susan E., die Frau eines verurteilten Terrorhelfers. Auch das "Strukturverfahren" der Bundesanwaltschaft läuft noch weiter, in dem die Behörde gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt die Struktur der Terrorzelle weiter aufzuklären versucht.

Allerdings scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die vier weiteren Beschuldigten ihre Einstellungsverfügung bekommen. Wer sich intensiver mit dem NSU und der Rolle dieser Personen befasst hat, mag das bedauerlich finden. Rechtlich überraschend ist es nicht, denn eine Anklage braucht nicht nur Vermutungen, so plausibel sie auch erscheinen. Sie braucht gerichtsfeste Beweise. Die haben BKA und Bundesanwaltschaft nicht gefunden.

Holger Schmidt, Holger Schmidt, SWR, 14.09.2022 17:38 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 14. September 2022 um 12:05 Uhr.