An der Messsteuerregelungseinheit einer Wärmepumpe sind Kontrollleuchten sowie ein Schild mit der Aufschrift "Wärmespeicher/93" angebracht.

Heizungsgesetz Ein Bonus für die, die schnell umrüsten

Stand: 27.06.2023 14:54 Uhr

Nach viel Streit soll nun das Heizungsgesetz stehen. Vor allem bei der Förderung für Verbraucher hat sich die Ampel geeinigt. So soll es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" geben.

Von Torben Ostermann und Iris Sayram, ARD Berlin

Über kaum ein Gesetzesvorhaben wurde in den vergangenen Monaten so heftig gestritten wie über das Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG. Vor allem blieb die Frage offen, wie die Pflicht, grundsätzlich neue Heizungen schon ab 2024 zu 65 Prozent CO2-neutral einzubauen, sozial abgefedert werden kann. Darauf habe man nun eine Antwort gefunden - ein richtiger Durchbruch, heißt es aus Kreisen der Grünen.  

Ein "Klima-Geschwindigkeitsbonus"

Neben der bereits bestehenden Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung kommen zwei Förderungsmodelle hinzu: eine für Geringverdiener und eine für diejenigen, die früher als gesetzlich vorgeschrieben auf eine CO2-neutrale Heizform umsteigen. Dieser "Klima-Geschwindigkeitsbonus" betrage bis zu 20 Prozent. Die Grenze für Geringverdiener soll bei zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 40.000 Euro liegen. Hier gibt es noch einmal eine Förderung in Höhe von 30 Prozent. Die Boni seien zudem miteinander kombinierbar.

Jemand, der also ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro hat, kann 60 Prozent der neuen Heizung gefördert bekommen. Wenn dieser Hauseigentümer auch noch Anspruch auf den "Klima-Geschwindigkeitsbonus" hat, wären es rein rechnerisch sogar 80 Prozent - dabei ist allerdings eine Deckelung auf maximal 70 Prozent staatlicher Förderungen vorgesehen.

Ampel-Koalition schließt Beratungen zum "Heizungsgesetz" ab

Kirsten Girschick, ARD Berlin, tagesschau, 27.06.2023 20:00 Uhr

Kommunale Wärmeplanung in großen Städten ab 2026

Bereits in den "Leitplanken", die die Fraktionen vor zwei Wochen festgelegt hatten, wurde die generelle Umrüstungspflicht für neue Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zeitlich flexibilisiert. Zunächst sei nun die Kommune in der Pflicht, einen Wärmeplan vorzulegen. Dieser sollte den "Leitplanken" zufolge bis spätestens 2028 vorliegen. Neu ist nun, dass größere Städte schon zum Jahr 2026 eine Wärmeplanung haben sollen. Erst dann sind einzelne Hauseigentümer in der Pflicht, beim Einbau neuer Heizungen die Vorgaben des GEG zu erfüllen. Wer die Wärmeplanung aber nicht erst abwartet und schon selbst früher umrüstet, dem winkt nun eine finanzielle Belohnung.

Auch bei der von den Liberalen viel beschworenen Technologieoffenheit im neuen GEG bleibt es. Wichtig aber auch: Verbraucher müssen verpflichtend eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um über die Folgen eines Einbaus einer bestimmten Heizungsform aufgeklärt zu werden. Bei den Grünen heißt es, dieser Passus solle "Schlimmeres" verhindern. Denn vor allem weiterhin verbaute Gasheizungen, die irgendwann auf Wasserstoff umgestellt werden können, gelten als sehr unsichere und möglicherweise auch teure Investition. In der Expertenanhörung zum GEG im Bundestag in der vergangenen Woche nannte Sandra Rostek vom Bundesverband Erneuerbare Energie mit Wasserstoff betreibbare Gasheizungen sogar eine "Fata Morgana".

Zeitplan eingehalten, Koalitionsdisziplin künftig auch

Und wie geht es nun weiter? Denn auch wenn sich die Ampel-Fraktionen nun verständigt haben, ist der mühsame Weg, den das GEG gehen muss, noch nicht geschafft. Nach der ersten Lesung im Bundestag vergangene Woche beugen sich derzeit die Abgeordneten der Fachausschüsse über das Werk. Dabei können sie sich von externen Experten beraten lassen. Parallel schreiben Beamte im Bundeswirtschaftsministerium gerade am finalen Gesetzentwurf - dieser soll am Donnerstag dem Bundestag zugeleitet werden. Sollte das wie geplant geschehen, kann in der nächsten Woche über das Heizungsgesetz abgestimmt werden.

Bereits diesen Freitag sollen die zuständigen Ausschüsse das veränderte Gesetz vorgelegt bekommen. Das wäre vor der Sommerpause - und damit im von der Ampel selbstgesteckten Zeitrahmen. Sollte der Bundestag zustimmen, ist der Bundesrat an der Reihe. Dort ist die nächste Sitzung für den 7. Juli geplant. Ein Problem, denn die Länder haben theoretisch drei Wochen Zeit, bevor sie über das Gesetz abstimmen müssen.

Eine Fristverkürzung könnte dieses Problem aus der Welt schaffen und der Ampel helfen, das lange umstrittene Heizungsgesetz ins Ziel zu bringen. Andernfalls müsste der Bundesrat zu einer Sondersitzung während der Sommerpause zusammenkommen - und das gilt als eher unwahrscheinlich. Dafür ist die öffentliche Irritation jetzt schon viel zu groß.

Mehrere Nächte durchverhandelt

Die monatelange, teils hart geführte Auseinandersetzung um das Heizungsgesetz dürfte bei allen Beteiligten Spuren hinterlassen haben. Um die Änderungen möglichst schnell einzuarbeiten, haben die Spitzen von SPD, FDP und Grünen zuletzt mehrere Nächte durchverhandelt. Nachdem das Gesetz in einem sehr frühen Stadium öffentlich wurde, brach innerhalb der Ampel ein Grundsatzstreit über die richtige Klimapolitik aus.

Vor allem die FDP haderte mit dem aus ihrer Sicht ideologischen Vorgehen der Grünen. Einzelne FDP-Politiker bezeichneten das Vorhaben sogar als "Atombombe" und verglichen die Politik von Wirtschaftsminister Robert Habeck mit der von Autokraten. Eine Folge der Auseinandersetzung: Die Zustimmungswerte für die Ampel verabschiedeten sich in den Keller. Im jüngsten ARD-DeutschlandTrend bewertet nur noch jeder Fünfte die Politik der Regierung positiv. Auch deswegen dürfe sich ein Streit wie der ums Heizungsgesetz nicht wiederholen, sagen viele Mitglieder der Ampelkoalition.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 27. Juni 2023 um 17:00 Uhr.