Fragen und Antworten zur Aschewolke Wer zahlt für den stornierten Flug?

Stand: 25.05.2011 12:55 Uhr

Wegen der Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn sind Hunderte Flüge ausgefallen. Welche Rechte haben die betroffenen Passagiere? Wer kommt für zusätzliche Kosten auf? Und wo bekommen Reisende Informationen? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was tun, wenn ich einen Flug gebucht habe?

Wenn der gebuchte Flug ausfällt, haben Passagiere in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie können sich den Ticketpreis erstatten lassen oder verlangen, auf einem anderen Weg zu ihrem Zielort gebracht zu werden. Bei der zweiten Möglichkeit kommt neben der Umbuchung auf einen späteren Flug oder eine andere Flugroute zum Beispiel auch die Beförderung per Bahn infrage. Das gilt besonders für Verbindungen innerhalb Deutschlands. In jedem Fall müssen sich betroffene Passagiere mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, die den Flug durchführen sollte.

Diese Passagierrechte sind in einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 festgelegt. Die Vorschriften gelten für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sowie für andere internationale Fluglinien, wenn der Start innerhalb der EU geplant war.

Wo kann ich mich über meinen Flug erkundigen?

Alle Airlines informieren über Änderungen im Flugplan auf ihren Webseiten. Teilweise wurden neben den regulären Service-Telefonnummern bereits eigene Hotlines geschaltet. Hier eine Übersicht über die wichtigsten deutschen Fluggesellschaften:

Die Lufthansa informiert auf ihrer Webseite laufend über die absehbaren Flugausfälle und Alternativen für die Reisenden. Passagiere, die auf einen annullierten internationalen Flug gebucht waren, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 01805-805-805 zu melden.

Auch Air Berlin informiert Passagiere auf der eigenen Webseite über Flugausfälle und das Verfahren bei Stornierungen und Umbuchungen. Aktuelle Informationen sind zudem unter unter der kostenfreien Rufnummer 00800 - 5 737 8000 erhältlich.

Condor bittet seine Passagiere, sich über das Internet-Angebot zu informieren, ob der eigene Flug von den Annullierungen betroffen ist.

Die Hotline von Germanwings hat die Nummer 0900 - 1919100. Auf der Webseite der Fluggesellschaft werden ebenfalls Informationen zu gestrichenen Flügen und den Möglichkeiten bei der Umbuchung und Stornierung angeboten.

Müssen die Fluggesellschaften weitere Kosten übernehmen?

Wenn der Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung auch für sogenannte Betreuungsleistungen der betroffenen Passagiere aufkommen. Das betrifft zum Beispiel die Verpflegung während der Wartezeit auf den späteren Flug und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Zudem müssen den Passagieren zwei kostenlose Telefonate beziehungsweise Faxe oder E-Mails ermöglicht werden.

Zusätzliche Ausgleichszahlungen, wie sie im EU-Recht vorgesehen sind, stehen den Passagieren im Fall der Aschewolke aber nicht zu. Diese gilt als "außergewöhnlicher Umstand", für den die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist. Da die Airlines keine Schuld an der Annullierung trifft, können sie auch nicht für Folgeschäden wie versäumte Geschäftstermine zur Verantwortung gezogen werden.

Wie ist die Rechtslage bei Pauschalreisen?

Wenn der Hinflug einer Pauschalreise betroffen ist, bestehen verschiedene Möglichkeiten. Veranstalter und Reisender können die Pauschalreise kündigen, wenn sie wegen höherer Gewalt - dazu zählt die Luftraumsperrung infolge eines Vukanausbruchs - erschwert oder beeinträchtigt ist. Der Reisepreis muss dann nicht mehr gezahlt werden. Falls sich für den Veranstalter Stornokosten bei einem reservierten Hotel oder anderen Anbietern ergeben, werden die Kosten laut der bisherigen Rechtsprechung aufgeteilt.

Beide Seiten können sich auch darauf einigen, dass der Kunde die Pauschalreise mit einem umgebuchten Flug später antritt. In diesem Fall kann der Kunde verlangen, dass der Reisepreis für die entgangenen Urlaubstage anteilig erstattet wird.

Falls der Rückflug einer Pauschalreise ausfällt, kann der Veranstalter zwar den Vertrag mit dem Kunden kündigen, muss ihn aber auf jeden Fall nach Deutschland zurücktransportieren. Dies kann durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug geschehen oder gegebenenfalls auf einem anderen Weg wie etwa mit dem Schiff oder der Bahn. Pauschalurlauber, denen aufgrund der Aschewolke Mehrkosten wie Hotelübernachtungen entstehen, haben in der Regel ein Anrecht auf Erstattung - allerdings durch die Fluggesellschaft und nicht durch den Reiseveranstalter.