Ein Passant mit Mund- und Nasenmaske geht in Stuttgart hinter einem Weihnachtsmann vorbei, der an einem Baum hängt.
FAQ

Regelungen im Überblick Was gilt wo im Corona-Dezember?

Stand: 01.12.2020 04:15 Uhr

Ab heute gelten schärfere Corona-Regeln fast überall in Deutschland. Weihnachten ist ein Sonderfall. Silvester vielerorts auch. Was gilt wo und welche Bundesländer scheren aus - Antworten auf wichtige Fragen.

Bund und Länder haben bei ihrer Schaltkonferenz am 25. November vereinbart, die Corona-Regeln vom November bis in den Dezember hinein zu verlängern - mit einigen Aktualisierungen und Verschärfungen. Hintergrund sind die weiterhin hohen Infektionszahlen. Was ab dem 1. Dezember wo gilt - ein Überblick.

Wie lange geht der Teil-Lockdown noch?

Erstmal bis zum bis zum 20. Dezember. Bis zu diesem Termin gelten weiterhin die aktuellen Corona-Maßnahmen vom November - einige werden auch verschärft. Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben grundsätzlich bundesweit geschlossen, mit Mini-Ausnahmen in einigen Bundesländern. Wie es ab Januar weitergeht, ist unklar. Möglich, dass die Beschränkungen bis zum Frühjahr andauern - das hängt vom Infektionsgeschehen ab. Festlegen möchte sich jetzt niemand. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen.

Wie viele Menschen dürfen sich treffen?

Es bleibt dabei: Je weniger Kontakte, desto besser. Das heißt, alle nicht notwendigen Kontakte sollten vermieden werden. Wer kann, sollte zu Hause zu bleiben. Strengere Regeln gelten ab heute für die Zahl der erlaubten Kontakte im privaten Bereich, also Freunde, Bekannte, Verwandte. Künftig soll nur noch ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen - mit einer Gesamtzahl von maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen.

Schleswig-Holstein übernimmt diese Verschärfung nicht - mit der Begründung, dass die Infektionszahlen im nördlichsten Bundesland vergleichsweise gering seien. Hier können sich also weiterhin maximal zehn Personen aus mehr als zwei Haushalten treffen. Andererseits soll diese Beschränkung auch über Weihnachten und Silvester gelten - und somit strenger sein als im Bund-Länder-Kompromiss vorgesehen.

Auch Sachsen-Anhalt schert aus und setzt die Kontaktregeln anders um. So soll die Einschränkung auf maximal zwei Haushalte hier nicht gelten. Begründung der Landesregierung in Magdeburg: Die Fixierung auf Hausstände sei schwer zu fassen und entspreche nicht der Lebensrealität vieler Menschen.

Sachsen schränkt das öffentliche Leben in Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen stärker ein. Schärfere Regeln gelten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200. So gilt ein Verbot von Alkoholverkauf und -konsum auf öffentlichen Plätzen und Ausgangsbeschränkungen. Zu den Regionen gehören derzeit: Die Landkreise Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Zwickau, Mittelsachsen, Nordsachsen sowie der Erzgebirgskreis sowie die Stadt Chemnitz.

Wie sehen die Beschränkungen für Weihnachten aus?

Über Weihnachten und Silvester werden die Beschränkungen in fast allen Bundesländern gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" möglich - bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Das Bundesland Berlin macht hier nicht mit. Wegen der hohen Infektionszahlen könne es über Weihnachten und Silvester keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen geben, teilte der Senat mit. Daher sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder unter zwölf Jahren.

Auch Baden-Württemberg weicht von der Bundeslinie ab: Hier werden die Corona-Maßnahmen unmittelbar nach den Weihnachtstagen wieder verschärft. Das heißt, die Kontaktbeschränkungen werden lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufgeweicht. Und dies auch nur unter Vorbehalt: "Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden", teilte die Landesregierung mit.

Das Land Brandenburg will die Lockerung ebenfalls auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember begrenzen, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke ankündigte. An Silvester und Neujahr wären die Beschränkungen also wieder schärfer.

Was ist mit Restaurants und Hotels in der Weihnachtszeit?

Sie sollen eigentlich geschlossen bleiben. Zumindest steht nichts Gegenteiliges im Bund-Länder-Beschluss. Doch mehrere Bundesländer gehen einen anderen Weg - zum Ärger der Bundesregierung. Sie wollen in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar Hotelübernachtungen für Familienbesuche ermöglichen. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen sind Hotelübernachtungen über die Weihnachtstage möglich.

Unklar ist noch, ob Hotels für diese wenigen Tage auch wirklich öffnen. Laut Hotel- und Gaststättenverband Dehoga dürfte sich die Öffnung für viele Hotels vor allem in ländlichen Raum wirtschaftlich nicht lohnen. In den Städten könnte es hingegen eine Nachfrage geben.

Was ist an Silvester, gibt es ein Feuerwerk?

Den Bürgern wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Ein Verkaufsverbot für Böller gibt es nicht. Allerdings ist auf belebten Plätzen und Straßen die Verwendung von Pyrotechnik verboten. So sollen sich keine größeren Gruppen bilden. Unklar bleibt, was belebte Plätze und Straßen sind, die Behörden sollen dies definieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke finden in diesem Jahr nicht statt.

Silvester am Brandenburger Tor

Das wird es definitiv in diesem Jahr nicht geben: die Silvesterparty am Brandenburger Tor. (Archivfoto vom 31.12.2019)

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenso eine Maske getragen werden - auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

Was bedeutet die neue Hotspot-Strategie?

Als Hotspot gelten weiterhin Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Inzwischen ist jedoch fast ganz Deutschland nach dieser Definition ein Hotspot. Daher soll es ab sofort eine weitere Abgrenzung geben, sozusagen die Hot-Hotspots. Für diese Gebiete mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen sollen zusätzliche Beschränkungen gelten. Dies gilt ab einer sogenannten Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Doch was genau mit "zusätzlichen Maßnahmen" gemeint ist, bleibt unkonkret und den Ländern beziehungsweise Landkreisen oder Kommunen überlassen. Genannt werden zusätzliche Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen.

Bayern zieht sogar noch einen Wert ein: die Inzidenz von 300. Das betrifft aktuell Passau. Hier ist das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren.

Und was ist mit Coldspots?

Ebenso dürfen Länder regional von den bundesweit einheitlichen Regeln abweichen, wenn die Zahl ihrer Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen für mindestens eine Woche deutlich unter 50 liegt und in der Tendenz weiter sinkt. Das betrifft derzeit vor allem Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Landesregierung in Kiel macht davon Gebrauch und erlaubt Nagel,-Kosmetik- und Massagestudios, wieder zu öffnen. Ebenso Zoos, Tierparks und Wildgehege. Mecklenburg-Vorpommern entscheidet am 5. Dezember, ob Kosmetiksalons wieder öffnen dürfen.

Was ist mit den Weihnachtsferien?

Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Baden-Württemberg ziehen die Ferien vor, in den meisten übrigen Bundesländern stand dieser Termin schon lange vor Corona als Ferienstart fest.

Sonderregeln gibt es in Bremen und Thüringen. Die beiden Länder setzen auf "eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns". In Thüringen bleiben die Schulen bis zum 23.12. geöffnet.

Mit dem frühen Ferienbeginn soll die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis verringert werden. Eltern in den Bundesländern, die ihre Ferien jetzt vorziehen, müssen sich nun allerdings um eine Betreuung für die zusätzlichen schulfreien Tage vor Heiligabend kümmern. Einige Länder bieten eine Notbetreuung an.

Welche Regeln gelten für Schulen?

Ein flächendeckender Wechselunterricht ist nicht geplant. Die Entscheidung über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule soll weiterhin vor Ort fallen. "Weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" sollen, bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, "schulspezifisch" umgesetzt werden, vereinbarten Bund und Länder. Sogenannter Hybridunterricht wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen genannt. Zudem sollen solche Maßnahmen auf Schüler ab der 8. Klasse - ausgenommen der Abschlussklassen - beschränkt bleiben.

Vereinbart wurde auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen kündigte nach den Bund-Länder Beschlüssen verschärfte Regeln für Schulen in Corona-Hotspots an. Diese gelten ab 1. Dezember - und zwar für Schulen in einem Landkreis, in dem die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschritten wird. Dort sollen ab dem 7. Jahrgang die Klassen in den betroffenen Hotspots automatisch in das Wechselmodell gehen. Außerdem soll dann auch eine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler sowie in Horten gelten.

Wie sehen die Quarantäneregeln für Schüler aus?

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Nach den fünf Tagen sollen die betroffenen Schüler dann einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden. Offen bleibt, ob es überhaupt genügend Schnelltests gibt.

Was ändert sich für den Einzelhandel?

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Zahl der Menschen in Geschäften soll verringert werden. In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich weiterhin höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern wie Kaufhäusern ist geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern befinden - auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen laut NDR die Verschärfung im Einzelhandel allerdings wegen der geringeren Infektionszahlen nicht mitmachen.

Menschen gehen mit Gesichtsmaske durch die weihnachtlich beleuchtete Fußgängerzone in Köln.

Dichtes Gedränge beim vorweihnachtlichen Shopping in Köln. Zumindest in den Geschäften soll dies vermieden werden.

Welche Maßnahmen gelten in der Bahn?

Mehr Platz in den Zügen - durch weniger Plätze, die reserviert werden können: Die Bahn ändert ihr Reservierungssystem. In allen Zügen ist in den Großraumwagen nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar. Alle anderen Sitzplätze bleiben für eine Reservierung gesperrt. Einzelreisenden werden automatisch Fenstersitzplätze zugewiesen. Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur noch die diagonal gegenüberliegenden Sitzplätze gebucht werden, also ein Fensterplatz auf der einen Seite und ein Gangplatz auf der gegenüberliegenden Seite.

Was ist mit Skiurlaub?

Gegner eines weihnachtlichen Skivergnügens erinnern warnend an den Corona-Ausbruch in Ischgl, dem österreichischen Skiort, der im Frühjahr maßgeblich zur Virusverbreitung in Europa beigetragen haben soll. Es dürfe "kein zweites Ischgl" geben, sagt etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder immer wieder.

Bayern führt daher eine Quarantänepflicht für Tagesausflüge etwa zum Skifahren nach Österreich ein. "Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen", so die Staatsregierung. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, werde auf triftige Gründe beschränkt.

Angesichts der beginnenden Saison solle eine Schließung von Skigebieten bis zum 10. Januar europaweit koordiniert werden, sagte Kanzlerin Angela Merkel im Bundestag. Das dürfte aber kaum politisch realisierbar sein. Österreich und auch das Nicht-EU-Land Schweiz wollen ihre Gebiete öffnen. Ebenso Finnland. Neben Deutschland spricht sich auch Italien für eine Schließung aus. Frankreich will zwar Skireisen nicht verbieten, aber den Liftbetrieb untersagen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 01. Dezember 2020 um 09:00 Uhr.