Zwei Kinder vor einem Laptop
Hintergrund

Kinderbetreuung im Lockdown Was Eltern beim Sonderurlaub beachten sollten

Stand: 05.01.2021 04:32 Uhr

Für Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder im Lockdown zu betreuen, hat der Staat eine Urlaubssonderregelung erlassen. Doch diese Regel hat eine Reihe von Tücken.

Von Anita Fünffinger, ARD-Hauptstadtstudio Berlin

Punkt 1: Das Geld

Die Entschädigungsleistung beträgt nur 67 Prozent des Nettogehalts, also ein Drittel weniger. Bei Geringverdienern macht sich das sofort bemerkbar. Wer zum Beispiel 1400 Euro netto hat, bekommt nur noch 938 Euro.

Und: Diese Sonderleistung ist auf maximal 2016 Euro im Monat beschränkt. Somit haben also auch Gutverdiener weitaus weniger Geld. 

Punkt 2: Der Zeitraum

Jeder Elternteil hat zehn Wochen lang Anspruch auf diese Leistung. Ein Elternpaar kommt damit auf 20 Wochen. Für Alleinerziehende gelten ebenfalls 20 Wochen. Jeder muss für sich aber durchrechnen, ob er 20 Wochen lang mit weitaus weniger Geld zurecht kommt.

Punkt 3: Der normale Urlaubsanspruch

Gerade hat ein neues Jahr begonnen. Also gilt wieder der volle Urlaubsanspruch. Zu überlegen gilt es, ob Arbeitnehmer also nicht besser während des Lockdowns wieder normalen Urlaub nehmen sollten. Schließlich gibt es dafür das normale Gehalt und nicht nur 67 Prozent.

Hier kommt es aber auch auf den Arbeitgeber an. Das Bundesgesundheitsministerium sagt jedoch eindeutig: Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Arbeitnehmer gleich zu Beginn des Jahres ihren vollen Urlaub nehmen, wohl aber einen Teil davon. Das ist auch Verhandlungssache.

Punkt 4: Das Wörtchen "zumutbar"

Eltern, die den Corona-Sonderurlaub in Anspruch nehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie wirklich keine andere "zumutbare" Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben. Ist etwa der andere Elternteil ohnehin zuhause, gibt es keinen Anspruch. Arbeitet der andere Elternteil in Teilzeit oder im Homeoffice, dann wird es schon schwieriger. Das Gesundheitsministerium ist grundsätzlich der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer zuhause arbeiten und auf seine Kinder aufpassen kann. Es ist nun Auslegungs- und Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber, ob das auch bei mehreren oder sehr kleinen Kindern gilt.

Noch schwieriger wird die Auslegung des Wörtchens "zumutbar", wenn es für die Kinder eine Notbetreuung im Hort oder in der Kita gibt. Hier zeigt sich die Krux an Corona. Eltern können arbeiten, wenn ihre Kinder betreut werden. Werden sie aber betreut, haben die Kinder wieder mehr Kontakte und tragen so möglicherweise das Coronavirus in die Familien. Ist es also zumutbar, das Kind in die Kita zu schicken oder lässt man es zuhause, um die Pandemie einzudämmen? Theoretisch müsste der Staat letzterem zustimmen. Praktisch sagt das Gesetz: Die Eltern müssen Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Punkt 5: Mehr Corona-Urlaub mit vollem Gehalt?

Eltern sollten zusätzlich zu ihrem Jahresurlaub Anspruch auf voll bezahlten Urlaub für die Betreuung ihrer Kinder habe - dieser Vorschlag der SPD stößt bei der Union und bei Arbeitgebern bislang auf taube Ohren. Allerdings hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen im Dezember darauf verständigt, an weiteren Lösungen für Eltern zu arbeiten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 05. Januar 2021 um 09:25 Uhr.